Darf BaföG vom Studentenwerk verechnet und einbehalten werden

  • Guten Tag,
    mein Name ist David und ich studiere momentan an der FH Bielefeld.
    Ich habe ab dem WiSe 2012/2013 angefangen an der FH Köln Elektrotechnik zu studieren, aus persönlichen Gründen(Krankheit der Eltern), habe ich mit am 16. Januar zum Semesterende exmatrikulieren lassen mit dem Grund Hochschulwechsel. Meine Absicht war es nach bestandenen Zugangsprüfungen nahtlos an der Universität Paderborn zu studieren. Dieses Vorhaben und mein Fall wurden Positiv vom Dekernat an der UNI aufgenommen. Ich habe micht so früh exmatrikulieren lassen, weil man wir mitgeteilt hat, dass eine frühe Exmatrikulationsbescheinigung und andere Unterlagen die Einschreibung beschleunigen und den Prozess der Übernahme an die UNI erleichtern würde.
    Leider habe ich 1 von 3 Prüfungen nicht geschafft, es gab auch zu diesem Zeitpunkt kein 2. ten Versuch. Diese Prüfungen haben Ende Febrauar Anfang März stattgefunden. Nach meinem Exmatrikulationsantrag habe ich weiter die Vorlesungen und Praktika der FH Köln besucht, da ich erbrachte Leistungen an die UNI übernehmen wollte. Nach dem die Fortführung an der UNI nicht möglich war habe ich mich im März Arbeitslos gemeldet. 5 Monate später erhielt ich von dem Studentenwerk Köln ein Schreiben in dem von mir 4 Monate zurückgefordert werden, einschliesslich des Februars, da ich anscheinend während der Vorlesungsfreien Zeit im Februar nicht mehr die Absicht hatte die FH zu besuchen.
    Da ich die zurückgeforderte Summe nicht begleichen konnte, war während dieser Zeit Arbeitslos, habe ich mich aufgrund meines geringen Einkommnes mit dem Studentenwerk Köln auf eine monatliche Ratenzahlung verständigt. Nun am 09/2014 habe ich mein Studium an der FH Bielefeld erneut begonnen, der Weg UNI Paderborn wird momentan mit FOR verwert. Wie es momentan üblich ist, wurde der frühzeitig eingereichte BaföG Antrag aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen spät bearbeitet.


    Jetzt Ende Oktober habe ich den Bescheid bekommen in dem mir die BaföG Förderung bewilligt wurde. Es wurde aber leider nur die Förderungssumme für den Monat November überwiesen. Die Monate September und Oktober wurden mit den Rückforderungen aus Köln verrechnet und die übrig gebliebene Summe wird bis Ende des Monats gefordert. Ich habe leider kein andere Nebeneinkommen oder Haupteinkommen und habe diese Monate auf Pump und Kredit gelebt. Ich brauche diese 422 Euro um überhaupt leben zu können.


    Gibt es einen Weg diese BaföG Förderungen zurückzufordern?


    Ich habe in anderen Foren gelesen, dass BaföG als Sozialgeld gilt und deshalb Grundsätzlich nicht für solche Aktionen verwendet werden darf.
    Stimmt dies oder gilt in diesem Fall eine Sonderregelung?

  • Fakt 1: Das zu Unrecht gezahlte Bafög ist natürlich zu erstatten.
    Fakt 2: Eine Aufrechnung mit aktuellen Leistungen ist grundsätzlich möglich. Aber hier gilt der § 51 SGB I:


    "(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.


    (2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird."