Mietvertrag bei den Eltern

  • Hallo zusammen,
    ich hab folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Wir werden demnächst in das Elternhaus meines Mannes ziehen. Es ist ein großes Haus mit zwei seperaten Wohnungen. Jede Wohnung hat auch von außen einen extra Eingang. Im Erdgeschoss wohnen die Großeltern und ins Obergeschoss werden wir ziehen. Auf dem Hof gibt es noch ein weiteres Haus in dem seine Eltern wohnen. Wir werden monatlich ca. 200€ NK zahlen + den Kredit für das Haus.


    Nun das eigentliche Problem..
    In wenigen Wochen beginnt meine Elternzeit und da mein Elterngeld eher knapp ausfällt und auch nur 1 Jahr gezahlt wird muss ich mit AlG oder Wohngeld aufstocken, da wir sonst nicht über die Runden kommen. Damit die Kosten für die Wohnung (bzw. Haus) vom Amt bei der Berechnung berücksichtigt werden überlegen wir nun, ob wir das am besten vertraglich festhalten in Form eines Mietvertrags. Die Zahlung kann ja dann anhand von Kontoauszügen oder Überweisungsscheinen nachgewiesen werden.


    Wird ein Mietvertrag bei den Eltern vom Amt akzeptiert?
    Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?



    Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar :)

  • Zitat

    Wir werden monatlich ca. 200€ NK zahlen + den Kredit für das Haus.


    Verstehe ich nicht. Ihr sollt die vollen Nebenkosten für das gesamte Haus und auch den vollen Kredit für das ganze Haus bezahlen? Die Großeltern wohnen also kostenlos und die Eltern finanzieren über euch (bzw. dann über das Amt) dieses Haus?


    Wie hoch sind denn eure Einnahmen (Lohn von deinem Mann und zwar brutto und netto, dein Elterngeld, Kindergeld...)? Welche Lohnsteuerklasse hat dein Mann? Hast du vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und wenn ja: was hast du verdient?

  • Verstehe ich nicht. Ihr sollt die vollen Nebenkosten für das gesamte Haus und auch den vollen Kredit für das ganze Haus bezahlen? Die Großeltern wohnen also kostenlos und die Eltern finanzieren über euch (bzw. dann über das Amt) dieses Haus?


    Nein :confused:
    Die Nebenkosten werden selbstverständlich geteilt und der Kredit wird auch von allen drei Parteien abgezahlt.
    Wie hoch das EG ausfällt weiß ich vorher leider auch nicht. Ich habe im letzen Jahr keine 12 Monate durchgearbeitet, sondern war zwei Monate Teilzeit beschäftigt und zwei Monate arbeitssuchend. Die restlichen acht Monate habe ich ca. 900€ verdient.
    Aber das beantwortet mir meine Frage leider auch nicht..


  • Wird ein Mietvertrag bei den Eltern vom Amt akzeptiert?


    Hinweis vorab: Ich habe keine Praxiserfahrung, aber das Thema hat mich auch schon mal in ähnlicher Form beschäftigt:


    Es durchaus möglich, aber man sollte es sich nicht zu leicht vorstellen.
    Punkt 1: Wenn deine Schwiegereltern einen Gewinnzuschlag auf die Miete klatschen, haben sie ein Nebeneinkommen, das versteuert werden muss.
    Ohne Gewinnzuschlag muss man aber auch aktiv werden und dem Finanzamt zumindest einmal plausibel darlegen, dass es sich bei dem Mietkosten um einen durchlaufenden Posten ohne Gewinnabsicht handelt


    Punkt2: Das Amt muss man auch noch überzeugen, dass es mit rechten Dingen zugeht. Ich rate dringend dazu, beim Amt einen Termin zu holen und die Sachlage zu besprechen. Wenn der Sachbearbeiter nicht extrem unfähig ist, wird er dir mitteilen können, wieviel Miete höchstenfalls übernommen wird. Falls du schon weißt, wie wenig du bei deinen Schwiegereltern zahlen musst, dann wird der Sachbearbeiter es sogar begrüßen, wenn du dir nicht anderswo eine teurere Wohnung nimmst.


    Anmerkung: Bei Nachzahlung von überdurchschnittlich hohen Nebenkosten kann es Ärger mit dem Amt geben. Wenn die einen auf stur machen, zahlen die unter Umständen die Nachforderung gar nicht, weil unterstellt wird, dass du mehr als nur die angegebenen Personen mitversorgt hast. (Bitte nicht zu einfach nehmen: Ich kenne einen Fall, wo es laut Amt anonyme Hinweise von Nachbarn gab, die darauf aufmerksam machten, dass in der Wohnung mehr Leute als angegeben versorgt werden. Schon wurden Zahlungen gestrichen und Nachforderungen gestellt. Die Klärung des Falles hat über 4 Wochen gedauert, in denen kein Geld mehr gezahlt wurde! (= kann zur Geduldsprobe für deine Schwiefereltern werden!))


    Daher auch vorher mit dem Amt klären, wie es mit Nachforderungen für Heizkosten, Wasser etc. gehandhabt wird, wenn ihr keinen eigenen Zähler habt.
    Zudem noch fragen, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat (Theoretisch können deine Eltern eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer erstellen. Optimaler ist es, wenn dir deine Eltern alle Rechnungen als Kopie aushändigen würden und anhand deiner Wohnfläche errechnet werden kann, welchen Anteil du tragen musst)