Ferienjobgeld wird jetzt abgezogen. Bitter: Ist für Führerschein gedacht.

  • Hallo zusammen,


    ich bin 16 Jahre alt und noch der 9. Klasse an einer Wirtschaftschule. Ich wohne zushuse bei meiner Mutter (allein erziehend) und wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe in den letzten Sommerferien auf dem Bau gejobbt und mir damit den Mopedführerschein finanziert, um endlich vom Fleck zu kommen (wir wohnen ziemlich in der Pampa).
    Jetzt soll der ganze Verdienst uns über ein Jahr verteilt abgezogen werden. Ist so etwas rechtens? Das kann doch nicht sein, oder?


    Beste Grüße.

  • Aufs ganze Jahr sowieso schonmal gar nicht und ansonsten gibts auch eine Ferienjobregelung:


    http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html


    Zitat

    (4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.


    Was ich grad nicht nachvollziehen kann: Wieso Wirtschaftsschule und keine normale allgemeinbildende Schule? Du bist jetzt aber nicht letztes Jahr Schulabgänger gewesen und dann erst ab Herbst wieder Schüler?

  • Aha, danke für die Antwort, gut zu wissen. Allerdings habe ich schon ein paar Hundert Euro mehr als 1200 verdient. Was mich da wurmt, ist, dass ich den Großteil des Geldes in meinen 80er Führerschein investiert habe und damit in meine Mobilität, die meine Chance erhöht, nach meinem Schulabschluss einen Job zu kriegen. Wird sowas nicht weinigstens teilweise anerkannt und gegengerechnet?


    Zitat

    Was ich grad nicht nachvollziehen kann: Wieso Wirtschaftsschule und keine normale allgemeinbildende Schule? Du bist jetzt aber nicht letztes Jahr Schulabgänger gewesen und dann erst ab Herbst wieder Schüler?


    Wirtschaftsschule entspricht eigentlich der Realschule, ist halt etwas spezieller, ich bin in der 9. Klasse.

  • Das beantwortet nicht meine Frage, ob du ggf. erst im letzten Jahr dorthin gewechselt bist.


    Ansonsten ist es so, dass dein Einkommen, wenn du länger und mehr gearbeitet hast als die obige Vorschrift besagt, nunmal auf deinen Lebensunterhalt anzurechnen. Es ist kein Taschengeld, es ist, genauso, wie es im späteren Leben auch sein wird: du arbeitest für Miete, Lebensmittel, Strom etc.!


    Und da du jetzt erst fragst, denke ich, dass du das Einkommen gar nicht gemeldet hast. Dann wartet wohl neben der Erstattungsforderung auch noch ein saftiges Bußgeld auf dich.

  • Das hier:


    Jetzt soll der ganze Verdienst uns über ein Jahr verteilt abgezogen werden. Ist so etwas rechtens? Das kann doch nicht sein, oder


    ist völlig unmöglich!


    Für den Monat, in dem dieses Geld einging, stand kein ALGII zu. Somit ist der ALGII-Betrag (und zwar NUR der ALGII-Betrag des Jugendlichen, nicht der gesamten BG!!) des betreffenden Monats zurückzuzahlen. Die Aufteilung auf 12 Monate ist absolut rechtswidrig, da es sich NICHT um eine einmalige Einnahme, sondern um normales Erwerbseinkommen handelte. Normales Erwerbseinkommen wird aber im Gegensatz zu einmaligem Einkommen lediglich auf den Bezugsmonat (laut Zuflussprinzip) angerechnet. (Einmaliges Einkommen wäre zusätzliches Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld)


    Ob jetzt wegen der Nichtmeldung eventuell Bussgeld kommt, steht auf einem völlig anderen Blatt. Lediglich die Kompletterstattungsforderung ist rechtswidrig.


    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    Jetzt soll der ganze Verdienst uns über ein Jahr verteilt abgezogen werden. Ist so etwas rechtens? Das kann doch nicht sein, oder


    ist völlig unmöglich!


    Ist es nicht unbedingt. Ich gehe davon aus, es ist einfach schlecht formuliert. Der TE hat ja seinen Verdienst sicherlich nicht gemeldet, d. h., das JC hat Monate später, ggf. durch Datenabgleich davon erfahren. Insoweit kann es also nur noch die Leistungen von damals ganz oder teilweise aufheben und zur Erstattung fordern.


    Diese Erstattungsforderung wird dann über monatlichen Einbehalt i. H. v. 10 oder 30% von der Leistung zurückgezahlt. Da hier sicherlich eine nicht unbeachtliche Höhe der Rückforderung vorliegt, kann sich diese dann schon über ein Jahr erstrecken.