Hallo zusammen,
weiß jemand wie der Kindesunterhalt unter einem Wechselmodel berechnet wird:
Folgende Ausgangspunkt als Beispiel:
Mutter (Kind 14 mit berücksichtige)
778€ Netto Einkommen
184 € Kindergeld
270 € aufgestockt
Vater
1025 € ALG2 (Kind 14 mit berücksichtige)
Nun hat das Jobcenter dies schon so berechnet aber das Jugendamt will Trotzdem eine Unterhaltstitulierung, obwohl beide Elternteile dies nicht wollen da Sie Angst haben das dass einschalten des Jugendamtes die gute Beziehung schaden könnte.
Kann das Jugendamt die Eltern zwingen eine Titulierung zuzustimmen
Wie würde das Jugendamt den Unterhalt bei einem Wechselmodel unter den oben genannten Einkommen berechnen?
Danke für Eure Beiträge
Gruss