Anrechnung von Einkommen bei Grusi u. EU-Rente

  • Folgender Fall:


    Eine Person bekommt EU-Rente und aufstockend Grundsicherungsleistung.
    Sie möchte eine Eingliederungsmaßnahme für Behinderte machen, eine Art Minijob im caritativen Bereich.
    Wie wird das Einkommen nun angerechnet?


    Ich würde nach § 82 Abs. 3 SGB XII das wie folgt verstehen:


    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes.


    Person verdient 360,- € aus der Maßnahme,
    30 % dürfen behalten werden, also 108,- €.
    Damit liegt sie unterhalb von 195,50 €, sie bezieht weiterhin Grundsicherung und alles ist in Butter.


    Jetzt wird ihr vom Leistungsträger gesagt:
    Anrechnungsfrei seien 150,- €, alles was darüber liegt wird 30 % von 100 angerechnet.
    Und wenn sie über 150,- € liegt, wird ihr ein Teil der Grundsicherung, oder sogar die gesamte Leistung gestrichen.
    GEZ Gebühren müsste sie dann selber leisten.


    KANN ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, weil ich den § 82 anders verstehe.
    Ich dachte einen Freibetrag von 150,- € gibt es nur bei Arbeitlosen?!
    Darf man wenn man EU-Rente u. Grusi hat überhaupt hinzuverdienen, wird das erzielte Einkommen nicht einfach auf die EU-Rente hinzuaddiert?
    Was meint Ihr?


    Danke im Voraus!

  • Einen Freibtrag von 150€ gibt es nirgendwo


    ALGI: bis zu 165€ darf abzugsfrei dazuverdient werden


    ALGII: 100€ Grundfreibetrag plus 20% Selbstbehalt bis 1.000€ brutto, bis 1.200€ weitere plus 10%, wenn Kind im Haushalt bis 1.500€


    SGBXII: § 82: KEIN Freibetraqg, ab 1. Cent wird alles mit 30% Selbstbehalt angerechnet bis max. 50% des Regelsatzes (wie schon von Dir geschrieben)


    Ehrenamt: BIS 200€ Aufwandspauschale/Monat anrechnungsfrei, egal ob SGBII oder SGBXII


    EU-Rente: Bis 450€ Zuverdienst frei (Jedoch bei gleichzeitigem Bezug von Grundsicherung, Regelung nach SGBXII auf den Grundsicherungsbetrag)


    Das sind die Regeln bei Zuverdienst


    Gruß
    Ernie