Hallo liebes Forum,
brauche Eure Hilfe. Folgende Situation:
Ich beziehe seit Juli 2013 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel SGB XII vom Sozialamt aufgestockt wurde. Die Rente ist bis befristet bis März 2015. Der Verlängerungsantrag wurde rechtzeitig gestellt, aber es könnte passieren, dass eine Ablehnung erfolgt und ich ihn Widerspruch gehen muss.
Nun meine Frage:
Besteht Anspruch auf ALG II für den Zeitraum, in dem die Rentenversicherung über den Widerspruch entscheidet? Das Sozialamt dürfte ja erstmal nicht zuständig sein. Mein ALG I Anspruch - habe bis 31.12.2012 gearbeitet und habe danach, bis Rentenbeginn, Krankengeld bezogen - dürfte wohl verfallen sein. Auf Krankengeld dürfte kein Anspruch sprechen, obwohl ich damals noch nicht komplett ausgesteuert war.
Aber im SGB II muss man ja erwerbsfähig sein.
Oder genügt es dann auf das laufende Widerspruchsverfahren hinzuweisen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einzureichen, damit man "mich in Ruhe läßt" bzgl. Bewerbungszwang usw.?
Spätestens wenn bis drei Monate vor Auslaufen der Befristung keine Entscheidung ergangen ist oder ein Widerspruchsverfahren läuft, muss ich mich ja irgendwo melden zwecks Beantragung von Leistungen...
Bin alleinstehend und Ü25 mit eigener Wohnung.
Danke.