Grüß euch!
Ich bin auf drei Jahre voll erwerbsgemindert und lebe noch mit meiner Partnerin (erwerbsfähig) in einer BG nach sgb-ii.
In Kürze werden zwei Änderungen in meinem Leben eintreten, aus denen sich zwei Fragen ableiten.
- ich werde mich bald selbständig machen. Frage dazu: Wird das Einkommen aus selbständiger Arbeit auf das Sozialgeld
so angerechnet, wie beim beim sgb-ii?
- meine Partnerin und ich werden sich bald trennen. Frage dazu: Kann ich als Sozialhilfeempfänger oder wie das heißt
nach sgb-xii meine Zahlungen des titulierten Unterhalts (an meine Kinder) so vom Einkommen absetzen, wie ich das
vom sgb-ii Paragraf 11 (Absetzbeträge) gewohnt bin?
Vielen Dank vorab.