Hallo,
Bei einem ALG II- Weiterbewilligungsbescheid hatte ich die Frist verpasst, der Bewilligungsdauer widersprechen zu können (aus 3 sollten 4 Monate werden).
Nun wurde später zufällig mittels geändertem Bewilligungsbescheid (Änderungsbescheid) die Bewilligungshöhe geändert. Die ursprüngliche Bewilligungsdauer wurde unverändert übernommen.
Also nutzte ich die Gelegenheit und holte meinen zuvor verpassten Widerspruch nach, indem ich bei diesem Änderungsbescheid der Bewilligungsdauer widersprach.
Das tat ich voller Zuversicht, da m.E. das Widerspruchsrecht umfänglich und uneingeschränkt für das gilt, was Gegenstand einer Bewilligung ist. Und das ist in der Regel die Höhe und der Zeitraum der Bewilligung als untrennbare Teile des Ganzen. Von daher ist ein Bewilligungsbescheid in dem entweder Betrag oder Dauer fehlt, an sich undenkbar.
Demnach muss man auch dem Betrag oder der Dauer, aber auch beiden zusammen widersprechen können bzw. dürfen.
Das sieht jedoch das von mir zwecks einstweiligem Rechtsschutz angerufene Sozialgericht anders und schließt sich damit dem Jobcenter an.
Das Sozialgericht sagt, dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid sei nicht widersprochen und dieser somit für beide Seiten bindend geworden. Daran hätten „..die Änderungsbescheide wohl nichts mehr geändert, da diese schon nach ihrem Regelungsgehalt eben nur die Zeit bis zum (Datum des Bewilligungsendes) ändern“.
Was mich verwundert ist, dass ein Gericht das Wort „wohl“ verwendet, was so viel heißt, das es einen Sachverhalt annimmt, vermutet, und damit nicht genau weiß.
Daraufhin, nebst einem weitern „wohl“ im Text, empfiehlt mir das Gericht, meinen Widerspruch und damit auch meinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückzunehmen. Es sieht wenig Erfolgchancen, und das Verfahren würde eh viel Zeit beanspruchen.
Was ist davon zu halten, gibt es ähnliche Erfahrungen ?
Es geht übrigens bei dieser Sache um den, anders kann ich es nicht nennen, politischen Skandal, dass Wechsler von ALG II in die Altersrente, aber auch in ein Arbeitsverhältnis einen Monat lang mittellos sind, da die Auszahlung von ALG II am Anfang, dagegen die Rente oder der Arbeitslohn am Monatsende überwiesen werden.
Das Jobcenter aber, 100% über diesen schon Jahre dauernden Missstand informiert, gewährt dennoch den Bewilligungszeitraum nur bis zum Monat vor Renten- oder Arbeitsbeginn. Ihm ist völlig egal, wie der frischen Rentner (oder Arbeitnehmer) den nächsten Monat überbrücken soll.
Deshalb meine Bemühungen, per Widerspruch die Bewilligung um einen Monat zu verlängern.
Der Wechsel von ALG II in Rente oder Arbeit dürfte ein nicht seltener wenn nicht sogar überaus üblicher Vorgang sein. Es ist ein Skandal, dass hier Betroffene offenbar systematisch übers Ohr gehauen werden sollen und so getan wird als ob es besagte Probleme nicht gäbe.
Es ist unglaublich, wie viele Meinungen hierüber etwa im Internet kursieren, wobei nicht selten reine Meinungen als Tatsachen dargestellt werden und für noch mehr Verwirrung sorgen. Sogar über den Begriff „Zuflussprinzip“ ist man sich noch nicht mal einig. Jeder erzählt etwas anderes. Und die Jobcenter haben auch noch die Unverfrorenheit zu argumentieren, die Rente (oder der Lohn) würde doch am Monatsende „zufließen“ und stände somit doch diesen Monat, also die vorausgehenden 4 Wochen, zur Verfügung.