Anspruch als Studentin (Schwanger)

  • Hallo zusammen,


    zunächst ein herzliches Hallo an alle, ich bin neu hier und freue mich dass es hier eine Möglichkeit gibt sich Tipps zu holen.


    Ich bin 23 Jahre alt, habe am 01.09.14 mein Studium angefangen, ich bin im 6. Monat schwanger und das Kind kommt sehr wahrscheinlich Mitte Januar 2015.
    Aufgrund des Einkommens meiner Eltern (geschieden) steht mir kein Bafög zu. Ich warte auf den Ablehnungsbescheid vom Bafög Amt um damit Unterhalt einzufordern. Das wird sich aber aus Erfahrung hinziehen. Ansonsten wohne ich derzeit mit meinem Freund (ebenfalls Student und wenig Geld) zusammen und das einzige was ich derzeit erhalte ist Kindergeld. Arbeitsamt und / oder Jobcenter sagen mir sie seien nicht zuständig für mich, da ich Studentin bin.


    Nun brauche ich jedoch neue Kleidung für mich und generell Geld zum überleben! Denn mit 184 Euro Kindergeld komme ich nicht weit, ich muss alleine schon 235 Euro Miete dazuzahlen.


    Kann mir vielleicht jemand sagen was ich tun kann? Wo mir etwas zusteht?
    Ich war bereits bei ProFamilia, ich bekam da auch Informationen aber eher allgemein und nicht wirklich fallbezogen. Da ich Studentin bin ist es ein Sonderfall, anscheindend...
    Ich finde es sehr schade dass schwangeren Frauen, die auch noch sich weiterbilden und studieren möchten überhaupt nicht unterstützt werden.


    Ich freue mich sehr über hilfreiche Tipps.


    LG
    Steffi

  • Zitat

    Ich finde es sehr schade dass schwangeren Frauen, die auch noch sich weiterbilden und studieren möchten überhaupt nicht unterstützt werden.


    wobei, normalerweise schließt man erst einen Bildungsweg ab und dann könnte man über Familienplanung nachdenken. Aber wieder so ein Fall, wo Kinder in die Welt gesetzt werden, ohne dass angemessener Wohnraum, kein Geld und keine Ausbildung vorhanden ist und dann nach Vater Staat geschrienen wird. Ich finde sowas asozial!

  • Spinn doch nicht rum, lacki! Es gibt genug Eltern, die es in vergleichbaren Situationen auch geschafft haben. Allein, dass die TE im Wissen, schwanger zu sein, ihr Studium trotzdem begonnen hat, zeigt doch, dass sie bereit ist, was zu leisten! Sie hätte genausogut sagen können: "Nö, dann jetzt nicht, ich ruh mich aufgrund meiner Schwangerschaft in der sozialen Hängematte aus!".


    @TE: Es gibt für Studenten kein ALG 2, korrekt. Vorrangig ist nunmal Bafög bzw. Elternunterhalt. Es gibt vom Jobcenter maximal einen Mehrbedarf für Schwangerschaft, dazu müsste aber erstmal dein Einkommen klar sein, also die Höhe von Bafög und/oder Unterhalt. Außerdem kannst du dort Schwangerschaftsbekleidungsbeihilfe und Säuglingserstausstattung beantragen. Davon sind Schüler, Azubis und Studenten nämlich nicht ausgeschlossen, da es sich dabei nicht um einen ausbildungsbedingten Bedarf handelt.

  • Zitat

    Spinn doch nicht rum, lacki! Es gibt genug Eltern, die es in vergleichbaren Situationen auch geschafft haben


    also warst auch du eine davon! Naja, aber eben nur mit Hilfe vom Staat! Und normal ist halt, erst Ausbildung, Arbeit, Wohnung und dann Familienplanung! Man setzt keine Kinder in die Welt, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen!

  • turtle
    Danke für die Infos. :)


    lacki
    Dass im Leben nicht immer alles nach Plan läuft ist dir wohl völlig fremd. Ich habe nach meinem Hauptschulabschluss 2 Ausbildungen gemacht und so die Studienberechtigung erlangt. Asozial dass ich jetzt ein Kind kriege und Hilfe brauche? Deine Ansichten sind asozial! Ich möchte bestimmt nicht gerne Hilfe in Anspruch nehmen, aber nach meinem Studium zahle ich das gerne in Form von Steuern zurück.