Darf Jobcom mir wegen Mutter Kind Kur leistungen Kürzen?

  • Ich habe bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes mal so ein "Gerücht" aufgeschnappt, was für Kur-Aufenthalte vielleicht auch relevant ist.


    Im Krankenhaus gibt es ja einen Eigenanteil zur Verpflegung, ich glaub in Höhe von 10 Euro am Tag.


    Wenn man von Zuzahlungen durch Freistellung von der Krankenkasse befreit ist, muss man den Eigenanteil nicht bezahlen.


    Ich meine, dass für diesen Fall das Jobcenter auf die Idee kommen könnte, an der Berechnung des Bedarfes zum Lebensunterhalt etwas zu ändern.


    Das wäre zumindest logisch, weil man im Krankenhaus Verpflegung erhält, sodass sich der Arbeitslosengeld II Bedarf entsprechend vermindern würde.


    Insoweit könnte an dem von mir aufgeschnappten Gerücht was dran sein.


    Ob es eine ähnliche Verpflegungssatz-Regelung der Krankenkasse bei Mutter-Kind-Kuren gibt, weiß ich allerdings nicht.

  • Es GAB mal eine gesetzliche Regelung, das teilweise Verpflegung bei Krankenhausaufenthalten angerechnet wurde.
    Diese Regelung ist aber seit Jahren gekappt, eine Anrechnung ist gesetzlich nicht mehr möglich.


    Gruß
    Ernie