Werde in Mutter Kind Kur fahren wegen psychischer Leiden und wollt wissen ob mir wegen 3 Wochen Kürzungen blühen und ob das Rechtens ist
Vielen Dank schonmal
Werde in Mutter Kind Kur fahren wegen psychischer Leiden und wollt wissen ob mir wegen 3 Wochen Kürzungen blühen und ob das Rechtens ist
Vielen Dank schonmal
Nein es gibt keine Kürzungen.
Dankeschön... wurd nämlich etwas kirre gemacht weil die meinungen soweit auseinander gingen...
Hm. Ich wüsste ja gern, wo mein Beitrag gelandet ist *grübel* *auf die Ortsabwesenheit hingewiesen hatte*
Keine Ahnung hab nix gelöscht oder so...
Hab denen vom Jobcenter das schreiben meiner Krankenkasse in Kopie da gelassen wo drauf steht von wann bis wann und wohin das geht...
Ich habe bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes mal so ein "Gerücht" aufgeschnappt, was für Kur-Aufenthalte vielleicht auch relevant ist.
Im Krankenhaus gibt es ja einen Eigenanteil zur Verpflegung, ich glaub in Höhe von 10 Euro am Tag.
Wenn man von Zuzahlungen durch Freistellung von der Krankenkasse befreit ist, muss man den Eigenanteil nicht bezahlen.
Ich meine, dass für diesen Fall das Jobcenter auf die Idee kommen könnte, an der Berechnung des Bedarfes zum Lebensunterhalt etwas zu ändern.
Das wäre zumindest logisch, weil man im Krankenhaus Verpflegung erhält, sodass sich der Arbeitslosengeld II Bedarf entsprechend vermindern würde.
Insoweit könnte an dem von mir aufgeschnappten Gerücht was dran sein.
Ob es eine ähnliche Verpflegungssatz-Regelung der Krankenkasse bei Mutter-Kind-Kuren gibt, weiß ich allerdings nicht.
Birgit hat die richtige Antwort bereits gegeben, es gibt keinen Grund, die TE zu verunsichern, insbesondere, wo klar erkennbar ist, dass du von GERÜCHTEN schreibst. Das ist keine Hilfe!
Es GAB mal eine gesetzliche Regelung, das teilweise Verpflegung bei Krankenhausaufenthalten angerechnet wurde.
Diese Regelung ist aber seit Jahren gekappt, eine Anrechnung ist gesetzlich nicht mehr möglich.
Gruß
Ernie