Anrechnung von Urlaubsgeld?!

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem mit meinem JobCenter:


    Zur zeit bin ich in einer Nebentätigkeit in einem Drogeriemarkt tätig. Mir wurde als ich dort anfing mein erstes Gehalt von zwei Monaten aufeinmal überwiesen. Da ich darauf kein Einfluss hatte,konnte ich meiner Meinung nach auch nichts dafür. Dennoch musste ich mein zuviel gezahltes Hartz4 was ich in dem Monat bekam zurück zahlen,bzw. werden knapp 40Euro monatlich vom Amt einbehalten. Wiederspruch wurde abgelehnt. Obwohl ich der Meinung bin das es für ein Hartz4 Empfänger zuviel ist. Aber nun gut das is eine Sache. Mein Hauptproblem ist eigentlich das ich einmal im Jahr Urlaubsgeld von meiner Arbeitsstelle bekommen habe(circa160Euro) . Das war einfach auf meinem Konto,ich wusste es vorher nicht und konnte das somit auch nicht ändern. Es wurde einfach mit meinem Lohn an mich überwiesen. Da ich meine Entgeldbescheide monatlich beim Amt abgeben muss,konnten Sie somit sehen das ich diese 160Euro bekam und promt kam ein Brief das ich mich dazu äußern soll,im gleichen Atemzug wurde mir mein neuer Bescheid zugesandt indem gelistet ist das, dass Amt mir tatsächlich wieder 40Euro abzieht bzw. einbehält. Somit behält das Amt 80Euro jeden Monat ein bis die Summen beglichen sind. Ich wurde gar nicht gefragt ob ich das überhaupt zahlen kann.


    Die haben einfach über mein Kopf entschieden das sie dieses Geld einbehalten. Obwohl ich als Hartz4 Empfänger bzw. in meiner Lage höchstens 10-20Euro hätte zahlen können.


    Gibt es eine Möglichkeit dagegen anzugehen? Ist es Rechtens?
    Bei den ganzen Paragraphen sieht ja kein Mensch durch.
    Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort!
    LG

  • Ich kann das nicht nachvollziehen und beantworten, da du keinerlei relevante Daten gibst. Fürstlich wirst du wohl in der Drogerie nicht verdienen. Warum bei 160 Euro Urlaubsgeld 40 Euro abgezogen werden sollen, entzieht sich mir. Da scheinen ja noch andere Dinge eine Rolle zu spielen. Um welche Gesamtsumme geht es hier? Wie lange sollen denn 40 bzw. 80 Euro abgezogen werden? Da du ja nicht monatlich hohe Einkünfte hast, kannst du dies doch belegen.

  • Hallo,


    das Urlaubsgeld ist Einkommen. Davon werden Freibeträge abgezogen und mindern deinen ALG II-Anspruch. Dazu erging das Anhörungsschreiben und später auch der Bescheid wegen der Aufrechnung. Gesetzlich erlaubt sind 10 % vom Regelbedarf ( 39,10 € bei Alleinstehenden etc. ).


    Bezüglich des Verdienstes aus 2 Monaten, das zusammen ausgezahlt wurde: Für beide Löhne stehen dir auch jeweils die Freibeträge zu, also 2 Mal. Du solltest einen Überprüfungsantrag stellen.


    wevell