450€ Job genehmigt keine Förderung

  • Einstellungszusage hilft mir wohl auch nicht mehr weiter




    Ich war heute mit der Einstellungszusage im Jobcenter GF. Mir wurde im Büro meiner AV gesagt, dass sie das nicht bearbeiten werde. (vorher hatte ich eine Kopie am Empfang machen lassen).
    Es steht in dieser Einstellungszusage folgendes drin:
    _______________________________________________________
    "Sehr geehrte Frau ___,


    gern bestätige ich Ihnen auf diesem Wege den Inhalt unseres
    Gespräches dahin gehend, dass ich Sie nach Erwerb
    des Taxischeins im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
    eine Anstellung auf 450€ Basis, einen Arbeitsplatz anbieten kann.
    Die Tätigkeit kann bei erfolgreicher Ausübung in ein Sozialpflichtigen
    Arbeitsplatz umgewandelt werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    --Taxifirma--"
    _______________________________________________________


    Dazu äusserte sich meine AV folgendermaßen:


    Es bringt mir und Ihnen nichts, wenn da keine Rede von einer sozialversicherungsplichtigen Arbeit drin steht.
    Sie müssen wenn dann unten zum Empfang gehen und sich den Antrag geben lassen.


    Ich bin dann zum Empfang runter, trug mein Anliegen nochmal erneut vor, und die stellten sich so dumm und dusselig an, dass sie nicht mal wussten, was für ein Antrag das sein sollte. Es würde sowas nicht geben, wie mir die Sachbearbeiterin sagte und biss erneut in ihr Brot.
    Ich fragte dann ganz schnippisch, obs ihr schmecken würde. :D
    Dann rief sie bei dem Bereitschaftsdienst an und schickte mich dorthin. Dieser diskutierte nicht wirklich mit mir, sondern erzählte mir im ruhigen Ton, dass er mich verstehen könne und ich mich nochmal bei der Taxifirma erkundigen solle und erneut eine Einstellungszusage einholen soll.


    Also alles nichts gewesen?


    Die blocken da jemand, der aktiv auf Arbeitssuche ist, extrem ab mit irgendwelchen Fadenscheinigen Begründungen.

  • Hallo,


    ine Förderung gibt es grundsätzlich nur bei sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, also Brutto ab 450,01 €


    wevell

  • Die Firma sagt, er könne mich nicht fest einstellen, weil er nicht weis, wie ich arbeite und ob das was für mich ist. Klingt irgendwie auch nur Fadenscheinig. Ich soll Montag zum Chef ins Büro kommen, damit man mit mir über die Angelegenheit nochmal spricht

  • Zitat

    ..m Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
    eine Anstellung auf 450€ Basis, einen Arbeitsplatz anbieten kann.
    Die Tätigkeit kann bei erfolgreicher Ausübung in ein Sozialpflichtigen
    Arbeitsplatz umgewandelt werden.


    Hier wird doch ersichtlich, dass du gar keine versicherungspflichtige Stelle angeboten bekommst. Kann heißt ja nicht müssen. Du kannst ja deinen Taxischein machen, das heißt aber lange nicht, dass du eine versicherungspflichtige Stellung erhälst. Also, ich kann die Reserviertheit hier nachvollziehen.

  • Ich hätte ja auch gleich dem Chef beim ersten Gespräch sagen sollen, dass ich mich nur auf die sozialversicher.pfl. Art einstellen lasse.


    T´schuldigung wenn ich mich hier Countryzicke nenne, und ihr das falsch versteht, dass ich Charakterlich eine Zicke wäre.

  • Das es eine Kann-Leistung ist, steht im Gesetz.
    Bevor allerdings hier das für und wieder diskutiert wird, wieviel kostet der Taxischein?
    Die Jobcenter sollen nämlich auch wirtschaftlich handeln.
    Beispiel:
    Kostet der Taxischein 300€, ist selbst bei einem 450€-Job nach 1 Monat die Finanzierung erledigt (Anrechnung des Verdiestes)
    Kostet der Taxischein jedoch 5.000€, vergehen fast 2 Jahre bei einem 450€-Job, ehe die Finanzierung erledigt ist. Hierbei ist dann noch zu beachten, das der 450€-Jobber weiterhin nach ANDEREN Jobs suchen MUSS (wozu kein Taxi-Schein erforderlich ist), da er sonst bestraft wird (sanktioniert).
    Im ersten Fall, wäre eine Förderung auf jeden Fall wirtschaftlich, da schneller als 1 Monat Vollzeitjobs selten gefunden werden
    im zweiten Fall jedoch wirtschaftlich sehr zweifelhaft.
    Genau von der wirtschaftlichen Situation/Kosten Taxischein würde ich die weitere Vorgehensweise abhängig machen (Geschäftsführer einschalten oder ähnliches).


    Gruß
    Ernie

  • Ich höre, wenn ich mit dem Betrieb spreche immer nur, dass er mich noch gar nicht kennt und nicht weiss, wie ich mich gebe und deswegen hatte er mir die Einstellungszusage so geschrieben wie ich hier rein gestellt hatte also siehe oben.


    Das Jobcenter sagt das Gegenteil.
    Nämlich, dass ich nun nochmal mit dem Betrieb sprechen soll und ich mir nochmal eine ausstellen lassen soll, wo drin steht, dass er mich auf Festanstellung einstellen würde, erst dann würde das Jobcenter interesse zur weiter verarbeitung haben. So wie du schon sagst, jones (oder soll ich Erne sagen?) spielt der Gesetzgeber eine Rolle.

  • Dieses wurde aber relativ kurz und mündlich zwischen Tür und Angel von der AV entschieden. Ich weiss ja nicht, aber ist das relevant? Ich glaube eher, dass ich von der AV nur immer ständig abgewimmelt werde.
    Ich war alleine deswegen am Freitag im JC.

  • Abgesehen davon ob der "Taxischein" vorbezahlt wird oder nicht, wenn Du das selbst in Vollzeit machst, wirst Du kein "Lebensfähiges" Gehalt verdienen können.
    Im Fahrgeschäft wird miserabel bezahlt, erst recht bei Anfängern. Nein ich fahr kein Taxi, hab mit dem Transportgewerbe zu tun. Gruß und viel Erfolg.