2. Ausbildung - Leistung auf SGB II

  • Hallo liebe Gemeinde, ich möchte einmal kurz meine Situation schildern:


    Ich(26), verheiratet 1 Kind und meine Frau ist im 9. Monat schwanger.


    2013 - habe ich meine 1. Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik abgeschlossen.
    Bis 07. 2014 in dem Beruf gearbeitet, gekündigt und ab 08.2014 eine neue
    Ausbildung als Fachinformatiker angefangen.


    Eine 2. Ausbildung gilt als Privatvergnügen, daher wird BAB und Bafög ausgeschlossen.
    Deshalb blieb nur SGB II beim Landkreis übrig.


    Nach der Frage warum ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe, habe ich folgendes, ehrliches geschrieben:



    Nun kam heute von Ihnen ein Brief, welcher sich auf $34 SGB II beruft, dass jeder der vorsätzlich oder grob fahrlässig sich in eine Situation führt, muss die Leistungen zurückzahlen.
    Dazu steht dort auch folgender Satz:

    Zitat

    Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie herbeigeführt.


    Nun, auf der Seite von der Arbeitsagentur habe ich gefunden, dass wenn jemand von vornherein beabsichtigt habe eine höhere Schule zu besuchen, dann ist es nicht Sittenwidrig (http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554478, Beispiel 1



    Im Grunde wären wir aufgeschmissen, wenn sie wirklich das Geld zurückfordern würden. Kurz vor der Geburt des 2. Kindes kommt so eine Situation nicht gelegen. Kann vielleicht einer Helfen?

  • Eine 2. Ausbildung gilt als Privatvergnügen, daher wird BAB und Bafög ausgeschlossen.
    Deshalb blieb nur SGB II beim Landkreis übrig/?


    Du hast aber als Azubi auch gemäß § 7 (5) SGB II auch keinen Anspruch auf Alg II!! Hast du das bedacht?


  • Nun, auf der Seite von der Arbeitsagentur habe ich gefunden, dass wenn jemand von vornherein beabsichtigt habe eine höhere Schule zu besuchen, dann ist es nicht Sittenwidrig (http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554478, Beispiel 1


    Bei dir handelt es sich aber nicht um eine höhere Schule sondern ebenfalls um einen Ausbildungsberuf nach den BBiG. Was anderes wäre es, wenn du jetzt den Meister machen oder studieren würdest. Für dich gilt Beispiel 2 ("Studierender" ist durch "Auszubildender zu ersetzten)

  • Bei dir handelt es sich aber nicht um eine höhere Schule sondern ebenfalls um einen Ausbildungsberuf nach den BBiG. Was anderes wäre es, wenn du jetzt den Meister machen oder studieren würdest. Für dich gilt Beispiel 2 ("Studierender" ist durch "Auszubildender zu ersetzten)


    Versteh ich das richtig, dass es keine Möglichkeit gibt die Ausbildung fortzusetzen, sondern diese muss abgebrochen werden und eine Arbeit im Bereich Lager fortgesetzt werden?

  • Versteh ich das richtig, dass es keine Möglichkeit gibt die Ausbildung fortzusetzen, sondern diese muss abgebrochen werden und eine Arbeit im Bereich Lager fortgesetzt werden?


    Sofern du keine andere Möglichkeit (Lottogewinn, Erbschaft; Unterstützung durch Verwandte, ...)findest, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ja.

  • tja, sei zufrieden, das mit dem Fachinformatiker wäre sowieso in die Hosen gegangen. Aus Jux und Dallerei sich mal hier und mal dort fortbilden und vom Staat erwarten, dass der deine aufwendigen Hobbys finanziert, so funktioniert die Welt glücklicherweise nun mal nicht!