Anrechnung von Unterhaltsrückständen

  • Hallo zusammen


    Ich bin neu hier und werde meine Lage/Problem kurz schildern.


    Nach meiner Trennung habe ich 4 Jahre lang Alg2 erhalten. Von August 2013 bis Juni 2014 habe ich von meinem geschiedenen Mann keinen Kindesunterhalt erhalten. Da kam es dann zu einer Unterhaltsklage und es muss nun der rückständige und laufende Unterhalt von 377 Euro beglichen werden. Ich habe dann ( auf Anweisung des Jobcenters ) einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber erwirkt und im Moment wird bei meinem Ex-Mann alles über 900 Euro an mich überwiesen. Das sind monatlich meist so 500-600 Euro.
    Was mich nun interessiert ist, wie man die Rückstände behandelt.
    Seit der wieder erhaltenen Unterhaltsleistung von 377 Euro habe ich keinen Anspruch mehr auf Alg2. Ich bin im Moment nicht im Leistungsbezug. Bin mir aber bewußt, dass ich die überzahlten Leistungen von August 2013 bis Juni 2014 wieder ans Jobcenter zurückzahlen muss.
    Im Moment weise ich immer nach Erhalt des Pfändungsbetrages den Kontoauszug vor.
    Von dem gepfändeten Betrag sind 377 Euro für den laufenden Unterhalt, den Rest nehme ich für Rückstände. Das dauert dann 2-3 Monate, dann habe ich die 377 Euro zusammen und so die rückständigen Monate zu begleichen.
    So war es zumindest ausgemacht.
    Nun ist es wieder so, dass vom letzten Monat einen Rest von 96 Euro übrig blieb und diesen Monat 230 Euro an Rest zusammen gekommen sind, also 324 Euro, so dass EIGENTLICH nächsten Monat erst die 377 Euro voll sind.
    Jetzt möchte die Bearbeiterin schon wieder die 324 Euro vorab und damit den Monat September und Oktober 2013 begleichen.
    Ich möchte wiederum, dass wenn ich jeweils 377 Euro zusammen habe, eine Neuberechnung des jeweiligen Monats erhalte und dann die Differenz rückerstatte.
    Was mich nun interessieren würde ist, ob es dazu irgend eine Gesetzeslage gibt, wie mit rückständigen Unterhaltszahlungen umzugehen und vorallem zu berechnen hat.


    Ich hoffe, ich konnte meine Lage einigermaßen verständlich erklären.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ostara

  • Einen schönen guten Morgen Turtle1972


    Ja, ich habe den Unterhalt über eine Rückabtretung eingeklagt.


    Mich würde jetzt nur interessieren, ob es im SGB eine klare Sachlage gibt, wie die Rückstände zu behandeln sind. Ich finde nämlich nichts.

  • Dann habt ihr die Unterhaltsrückstände auch im Namen des JCs eingeklagt. Nochmal: wieso zahlt er nicht direkt ans JC? Und was du mit Neuberechnung meinst etc., verstehe ich nicht. Was für eine Neuberechnung, wenn du kein ALG 2 mehr bekommst? Du hattest doch sicherlich einen Anwalt für die Unterhaltsklage, ggf. kann er dir besser weiterhelfen, denn ich fürchte, dass du dich hier schlichtweg nicht ausdrücken kannst.