Hallo!
Ich momentan erwerbsunfähig und erhalte eine Rente. Aufstockend erhalte ich Sozialgeld nach SGB II, da mein 16 jähriger Sohn bei mir wohnt. Ich habe jetzt den dritten Sachbearbeiter beim Jobcenter.
Der erste sagte, dass ein Arbeitseinkommen bei Sozialgeld zu 100 % angerechnet wird.
Die zweite sagte, dass es zu 100 % angerechnet wird, korrigierte aber ihre Aussage, nachdem ich ihr ein Gerichtsurteil zukommen ließ, das besagt, dass Sozialgeldempfänger nach SGB II den Leistungsempfängern nach SGB XII bezüglich der Anrechnung des Zuverdienstes gleichgestellt werden müssen. Danach meinte sie, dass ich 30 % des Verdienstes bis zur Hälfte des Regelsatzes als Freibetrag hätte.
Der dritte Sachbearbeiter aber meinte nun vorgestern, dass ja meine Rente schon Einkommen wäre und ich darauf bereits einen Freibetrag von 30 Euro erhielte, daher jegliches weitere Einkommen zu 100 % angerechnet wird. Er meinte auch, dass Jugendliche keinen Freibetrag haben, da dieser schon durch das Kindergeld ausgeschöpft wäre. Das verstehe ich überhaupt nicht.
Ich fühle mich so langsam ziemlich schlecht damit, sehr hilflos, da alle etwas anderes sagen und ich daher nicht mehr weiß, woran ich bin. Leider kenne ich mich zu wenig aus. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und sagen, wie es denn nun tatsächlich aussieht?