Unterkunft zu teuer und Heizkostenfrage

  • Hallo zusammen,


    kurze Bestandsaufnahme:
    - Ich bin 33 Jahre alt, alleinstehend und beziehe seit 6 Monaten ALG2
    - Ich wohne seit Jahren zur Untermiete und meine Räume haben eine Wohnfläche von 49 m².
    - Die Nebenkosten werden über eine Nebenkostenpauschale abgerechnet.
    - Mietkosten: Grundmiete 410 €, Möblierungszuschlag 20 €, NK-Pauschale: 170 € -> Gesamt: 600 €
    - Es ergibt sich somit eine Kaltmiete von 8,37 €/m²


    Man muss anmerken, dass die Mietpreise hier in der Stadt relativ hoch sind. Ich habe mal die durchschnittliche Kaltmiete über alle bei immoscout24 verfügbaren Wohnungen (zwischen 55 und 135 m² - kleinere gibt es keine auf dem Markt) errechnet. Der Durchschnitt liegt bei genau 8,00 EUR. Allerdings komme ich wenn ich die kleineren Wohnungen (55-66 m²) nehme auf einen Durchschnitt von 8,55 EUR/m².


    1.) Das Jobcenter hat beim Erstantrag mitgeteilt, dass die für eine Person maximal zulässige Kaltmiete in der Stadt bei 370 € liegt. Und dass die Mietkosten nur für 6 Monate (also bis jetzt) übernommen werden. Nach den 6 Monaten erfolgt eine Kürzung auf den Maximalbetrag.


    Es ist so gut wie unmöglich hier in der Stadt eine Wohnung unter 50 m² zu finden, die eine Kaltmiete von unter 370 € hat. Die einzige Möglichkeit sind Genossenschaftswohnungen (ca. 340 € für 50 m²) aber diese sind schlecht Isoliert und besitzen eine Ofenheizung (Ölöfen und elektrischer Durchlauferhitzer), wodurch die Heiz- und Warmwasserkosten extrem hoch sind. Außerdem bestehen dort Wartezeiten bis zu einem Jahr.
    Ich habe vor Jahren in einer solchen Wohnung gelebt und war durch ständige Zugluft extrem oft erkältet und hatte auch durch leicht feuchte Wände und Schimmelbildung Probleme mit den Atemwegen.


    Ich hänge sehr an der Wohnung und ein Umzug kommt auch absolut nicht in Frage, da ich seit Monaten wegen Krankheit arbeitsunfähig bin und einen Umzug finanziell sowie nervlich nicht packen würde.


    Was kann man hier dem Jobcenter entgegenbringen?


    2.) Ich habe jetzt vom Jobcenter einen Anruf bekommen, dass sie zur Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags eine Aufschlüsselung der Nebenkostenpauschale benötigen. Es reicht scheinbar eine Auflistung wieviel die NK-Pauschale und wieviel die enthaltenen Heizkosten betragen. Die einzelnen NK müssen nicht aufgeschlüsselt werden.


    Soweit mir bekannt ist, muss das Jobcenter sowieso die kompletten Nebenkosten und Heizkosten übernehmen. Die Warmwasserkosten (wohl enthalten in den Heizkosten) sollen ja meines Wissens nach seit 2011 auch nicht mehr von den NK abgezogen werden. Für was ist dann diese Aufstellung (wurden für die ersten 6 Monate nicht benötigt) überhaupt nötig?


    Ich habe jetzt eine Aufschlüsselung beim Vermieter angefordert. Diese beträgt:
    NK 120 €, Heizung 33 €, Warmwasser 17 € -> Gesamt: 170 €


    Kann mir hier irgendetwas von der NK-Pauschale gekürzt werden?



    Danke für hilfreiche Beiträge und natürlich schöne Grüße
    Mike