Untermiete bei Schwiegersohn

  • Hallo zusammen.
    hätte eine Frage bezüglich meiner Mutter. Sie bezieht Hartz IV und ist vor kurzem vorrübergenend zu mir und meinem Mann gezogen.
    Sie hat bei uns ihr eigenes Zimmer und hat sonst auch alle Räume zur Verfügung. Wir sind natürlich auf Wohungsuche, dies kann sich aber bei uns in der Stadt und bei dem Wohnugnsmarkt hinziehen.
    Mein Mann würde gerne für diese Zeit einen Mietvertrag aufsetzen und Miete verlangen. Der Anruf bei der Dame von der ARGE ergab jedoch Folgendes: sollte mein Mann z.B. 250€ Kaltmiete verlangen, dann hätte dies einen Nachtteil für ihre zukünftige eigene Wohnung, da die ARGE dann auch nur diesen Betrag übernehmen würde. Es sei besser für sie, wenn sie konstenlos bei uns wohnen würde.
    Ist das so Richtig? Kennst sich da vielleicht jemand aus und kennt so einen Fall? Ich kann mir das nur schwer vorstellen.
    Die Dame hat uns natürlich am Telefon nicht verraten, welcher Höchsatzt bei uns in der Stadt gilt (Bayern). Ich allerdings habe ne Info, dass es sich um 392€ KM handelt. Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Das ist natürlich VÖLLIGER Unsinn. Das würde nämlich bedeuten, bei kostenlos wohnen, das sich die Mutter für die Zukunft eine Wohnung besorgen muß, die sie kostenlos bekommt, denn das Jobcenter würde sich auf die frühere Mietkosten berufen. Das ist natürlich völlig unmöglich. WENN ihr diesen Mietvertrag kündigt, MUSS die Mutter ausziehen, somit MUSS sie sich eine neue Wohnung suchen. Das ist INNERHALB der Angemesseneheitsgrenzen des Wohnortes, NICHT auf die alte Miete bezogen.
    Das Jobcenter übernimmt lediglich nur dann nur die alte Miete, WENN sie ohne Zwang umziehen will. Ist aber ein Umzug erforderlich, Alte Wohnung /alter Untermietvertrag gekündigt, MUSS das Jobcenter die neue Miete innerhalb der Angemessenheitsgrenzen übernehmen.
    Hier soll wiederum auf Kosten anderer das Jobcenter rechtswidrig Mietkosten sparen können.
    Sollte es sich bei Eurer Wohnung allerdings um Eigentum handeln, sind diese Mieteinkommen einkommensteuerpflichtig. Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, passiert nichts und auch nichts muß gemeldet werden. Diese Kostenersparnis wäre dann kein Einkommen.


    Gruß
    Ernie

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe jetzt ein wenig recherchiert und glaube, dass sich die Dame auf den folgenden, untenstehenden Paragraph bezieht. Demnach bin ich jetzt leicht verwirrt :-):
    § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

  • Ich weise besonders auf:


    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.


    das Wort "NICHT ERFORDERLICH" hin. WENN jedoch die Mutter bei Euch ausziehen muß, weil ihr ihr gekündigt habt, ist der Umzug erforderlich (sonst würde sie ja obdachlos), deswegen MUSS die Angemessenheitsgrenze gezahlt werden. Das Jobcenter hat keine rechtliche Mögichkeit zu verlangen, das ihr weiterhin eure Mutter bei Euch wohnen lassen MÜSST!. Ihr beide unterliegt NICHT dem SGBII!! Ebenfalls kann das Jobcenter nicht verlangen, das die Mutter woanders wieder als Untermieterin wohnen muß, damit Kosten gespart werden!


    Gruß
    Ernie