Halli Hallo.
Ich habe da mal eine Frage bezzgl. ALG2 und Sanktionen.
Kurz zur Situation: Derzeit lebe ich mit meiner Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft mit deren zwei Kindern die bereits in einer Ausbildung sind.
Nun habe ich bevor ich am 18. August mit der Arbeit begonnen habe, 60% Sanktionen wegen Versäumnis zum Meldetermin erhalten.
Jetzt wo ich wieder in Arbeit bin, meine Freundin leider nicht, rechnet uns das JC im Bewilligungsbescheid immernoch die 60% Sanktionen mit an.
Ich erhalte zirka 950 Euro Lohn.
Wie kann das jetzt sein, dass das JC hier meine Sanktionen auf die ganze BG mit anrechnet ?