Hallo,
weiß jemand von Euch, ob es eine Möglichkeit gibt in Deutschland Sozialhilfe zu beziehen, wenn man im Ausland lebt und nachweisen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig ist da es dem Sozialamt in Deutschland billiger kommt, wenn man weiterhin im Ausland lebt.
ank und Gruß Rafaela
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Nein, sowas geht nicht. Es gäbe nur dann Sozialhilfe, wenn man nicht nach Deutschland zurück könnte, weil wichtige Dinge dagegen sprechen, z. B. weil man ein Kind hat, dass das Ausland nicht verlassen darf, da das andere Elternteil keine Zustimmung erteilt etc.
Liest du hier: http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/24.html
Da ihr aber lt. eurem anderen Thread offensichtlich problemlos nach D zurück kommen könnt, trifft das ja bei euch nicht zu.
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Warum geht das nicht?
Wenn ich z.B. nachweisen kann, dass es dem Deutschen Sozialamt billiger kommt, wenn ich weiterhin im Ausland lebe
Für das Sozialamt wäre es doch dann besser und billiger wenn ich im Ausland bleibe und nicht nach Deutschland zrtück gehe,
Noch dazu da ich inzwischen Arbeitunfähig und ein Pflegefall bin. -
Wieso es nicht geht? Ja, weil es so im Gesetz steht, ich habe dir doch die Rechtsnorm verlinkt...
Dessen ungeachtet, dass ja lt. deinem anderen Thread wohl eher ALG 2 anstelle von Sozialhilfe in Betracht kommt. Und das gibt es generell nicht, wenn man im Ausland lebt.
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Wie möchtest du denn deine Meldetermine wahrnehmen. Soll man dich dazu jedesmal einfliegen lassen? Auch muss deine Arbeitsunfähigkeit erst mal festgestellt werden. Du kannst ja viel erzählen. Sowas wird hier von Amtsärzten gemacht.
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Hallo Birgitt63,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Also, meine Arbeitsunfähigkeit kann ich leicht bei einem deutschen Amtsarzt belegen ,indem ich ihm die Unterlagen (und Röntgenaufnahmen)von dem Krankenhaus, in dem ich 1 Monat lang gelegen bin zusende, da ich einen 2Schlaganfälle hatte, wo es mir einen Großteil meines Gehirns zerstört hat, was auf den Röntgenaufnahmen auch gut zu erkennen ist, seitdem bin ich teilweise links gelähmt , habe Sprachstörungen, Schwindelanfälle und Gleichgewichtsstörungen , weshalb ich auch alleine nicht mehr lebensfähig bin.
Dazu habe ich folgendes gefunden:
§ 24
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
Es muss doch möglich sein, dass man in so einem Fall als deutscher, Unterstützung bekommt, auch wenn man im Ausland lebt.
Gibt es nicht irgendwo Stellen für solche Sonderfällen
an die mich wenden könnte und die mich dbzgl. zuverlässig beraten könnten
Denn Deutschland käme es viel billiger, wenn ich weiter im Ausland leben könnte, keine Umzugskosten, keine Wohnungsertaustattung etc. Denn wenn ich nach Deutschland zurück muss habe ich nichts mehr, da ich nichts mitnehmen kann.
VieleGrüsse Rafaela -
Hallo,
Warum kommt bei mir ALG2 in Betracht und nicht Sozialhilfe?
Gruss und Dank -
Dazu habe ich folgendes gefunden:
§ 24
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
Es muss doch möglich sein, dass man in so einem Fall als deutscher, Unterstützung bekommt, auch wenn man im Ausland lebt.Hallo, ich habe zu deinem link, folgendes gefunden:
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Sozialhilfe gibt es nur für Erwerbsunfähige und solange die durch die Deutsche Rentenversicherung nicht festgestellt wurde, kommen Leistungen nach dem SGB XII für dich nicht in Betracht, somit bleibt nur ALG 2. Und das gibt es nicht im Ausland. Dessen ungeachtet, dass es eben Sozialhilfe auch nur in Ausnahmefällen im Ausland gäbe und du bist kein Ausnahmefall. Ob du da nun jetzt noch 10 Beiträge zu schreibst oder 20: es bleibt gleich.
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