Hallo,
meine Frage an die Mitglieder im Forum. Mein ALG 1 endete am 25.04.2014 und ich war bis zu diesem Datum über die AfA krankenversichert. Ab dem 01.05.2014 bekomme ich ALG 2 und bin damit am dem Datum über den Jobcenter krankenversichert.
Nun besteht lt. meiner Krankenkasse eine Beitragslücke vom 26.04.2014 bis 30.04.2014. Muss ich für diese Zeit 5 Tage selbst den Krankenkassenbeitrag bezahlen? Für diese 5 Tage bekam ich keinen Leistungsbezug. Ich konnte ja kein Hartz4 ab dem 26.05.2014 beantragen! Weis jemand darüber Bescheid wie sich das verhält und welche Gesetze hier Gültigkeit haben?
Gruß Kill-Borre