Hallo alle miteinander,
ich möchte dieses Forum mal nutzen, vielleicht einigen jungen Leuten die Angst vom Jobcenter zu nehmen, wenn sie dort mit falschen Auskünften in o.g. Frage abgewiesen werden.
Gemäß § 27 SGB II habt ihr nämlich während einer Ausbildung, in der dem Grunde nach Anspruch auf Bafög besteht, auch Anspruch auf eine Zusatzleistung vom Jobcenter, wenn das Geld, was ihr erhaltet (meist Kindergeld, Unterhalt) und das Bafög zusammen, nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundvoraussetzung ist natürlich, ein wichtiger Grund für eine eigene Wohnung und dass es sich dabei um angemessenen Wohnraum handelt.
Ich möchte deshalb darüber informieren, weil ich mehrfach selbst erlebt habe, dass mein Kind im Jobcenter falsche Auskünfte bekam. Beispielsweise wie "Du hast jetzt eine Ausbildung? Dann gibt es von uns überhaupt keine Leistung mehr. Dann musst Du eben arbeiten gehen." Ich finde, das ist neben einer Vollzeitausbildung eine Zumutung, vor allem, weil es ja mit dem reinen Unterricht nicht getan ist. Es gibt noch jede Menge Vor und Nachbereitungszeiten. Und nebenher noch ein Job führt zwangsläufig dazu, dass man sich der Ausbildung nicht so widmen kann, wie man dies gern möchte.
Hier stellt sich mir ganz besorgt die Frage, was das Jobcenter eigentlich will? Junge Leute mit einem guten Ausbildungsergebnis, die dann vielleicht nie wieder kommen? Oder doch lieber den ewigen ALGII-Empfänger?
Ich begleite meine Tochter jetzt immer zum Jobcenter und mache mich rechtlich kundig. Dann passiert es nicht mehr, dass sie mit Falschauskünften abgewiesen wird.
Falls Ihr Fragen habt, bin ich gerne bereit, diese im Rahmen meiner Möglichkeiten zu beantworten.
Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Durchsetzung Eurer Ansprüche.
Gretel_aus_B