Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt mal eine Frage an euch.
Und zwar bekomme ich Hartz4 und habe gleichzeitig noch eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Jetzt ist es allerdings so, das ich das Geld was ich eigentlich monatlich mehr haben sollte erst am Ende des Bewilligungszeitraums ausgezahlt wird, weil mein Einkommen schwankend ist. Könnt ihr mir eventuell sagen ob das so rechtens ist? Lg
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§ 2 Alg II-V: "(3) Ist bei laufenden Einnahmen im Bewilligungszeitraum zu erwarten, dass diese in unter-schiedlicher Höhe zufließen, kann als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden. Als monatliches Durchschnittseinkommen ist für jeden Monat im Bewilli-gungszeitraum der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Ge-samteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeit-raum ergibt. Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Ab-satz 2 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, ist das bei der vorläufigen Entscheidung berücksichtigte monatliche Durchschnittseinkommen bei der abschließenden Entscheidung als Einkommen zu Grunde zu legen, wenn das tatsächliche mo-natliche Durchschnittseinkommen das bei der vorläufigen Entscheidung zu Grunde gelegte mo-natliche Durchschnittseinkommen um nicht mehr als 20 Euro übersteigt."
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