Hallo Ihr Lieben,
eine kurze Frage oder auch eine längere,mal schauen was am Ende rauskommt.
Und zwar bin ich Anfang September 2011 mit meiner Tochter in eine eigene Wohnung gezogen und habe ab da an ALG2 bekommen.
Mitte 2013 haben wir unsere erste Betriebskostenabrechnung bekommen und musste etwas über 5oo€ nachzahlen. Ich habe dahingehend ein Antrag beim Jobcenter gestellt für die Übernahme der Nachzahlung,diese wurde auch bewilligt und von denen übernommen.
Unsere Bruttokaltmiete ist auch angemessen (Grundmiete+Kalte Nebenkosten) übersteigen die Grenze von 377€ (Dresden) nicht.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Ich habe jetzt meine zweite Betribskostenabrechnung bekommen und muss über 7oo€ nachzahlen. Das Problem ist,dass letztes Jahr im August 2013 erst meine Betriebskosten und Heizkosten erhöht wurden,so das ich in dem Zeitraum 2012/2013 für eine 5o qm Wohnung noch die alten 55€ Betriebskosten und die 55€ Heizkosten gezahlt habe und dazu kommt noch das der Winter bis Ende April Anfang Mai sich hinausgezögert hat und somit notwendig war zu heizen,da ich meine 1 jährige Tochter nicht frieren lassen wollte. Ich habe auch nicht übermäßig geheizt oder während des heizen die Fenster geöffnet.
Wird mir auch diese Nachzahlung vom Jobcenter anteilig übernommen!?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.