Hallo,
meine Frage ist kompliziert: Meine Frau arbeitet noch. Sie wird kurzfristig selbst kündigen. Sie bekäme aufgrund ihres geringen Verdienstes ALG 1 und aufstockend ALG 2. Wir waren schon im Jobcenter, die haben schon mal Daten aufgenommen, sowie einen Termin am 4.9. zum Erstgespräch und Antragsaufnahme gegeben.
Müßte sie jetzt vor Abgabe des Antrages kündigen oder ginge es auch nach dem 4.9. (im Arbeitsvertrag steht zur Monatsmitte)?
Bevor Fragen kommen: Die Selbstkündigung ist alternativlos!
LG Heiko