Meine Tochter hat seit Jahren einen Dispokredit über 1000 Euro, noch aus Zeiten, in denen sie Arbeit hatte. Dieser ist jeden Monat ausgereizt, da sie durch Hartz 4 nichts davon abbezahlen kann. Nun möchte ihr die Sparkasse den Dispo sperren und den Dispoausgleich auf 0 Euro.
Ist es möglich, daß ich (Mutter ) ihr 1000 Euro von meinem Konto überweise, damit der Dispo ausgeglichen wird, oder wird das als Einkommen angesehen? Oder soll ich das als besser als Darlehen deklarieren?,ist das dann kein Einkommen.?
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Damit es nicht als Einkommen angerechnet wird, MUSS ein schriftlicher Darlehensvertrag MIT Rückzahlungsverpflichtung erstellt werden.
Doch selbst dann ist es möglich, das ein Prozess geführt werden muß, damit es nicht als Einkommen gerechnet wird.
ALGII-Empfänger haben keine Rechte und ihnen soll das Leben so schwer gemacht werden wie es geht.Gruß
Ernie -
Danke für die schnelle Antwort, ich habe meiner Tochter empfohlen, erstmal mit ihrer Sachbearbeiterin der ARGE zu sprechen, was sie dazu meint.
Wenn Sie sich so gut auskennen, können sie mir sicherlich noch eine frage beantworten. Meine Tochter hat ein kleine Versicherung für ihre Tochter abgeschlossen, in die sie monatlich 10 Euro einbezahlt. Wenn sie diese Versicherung nun kündigt, und sich das Geld auszahlen läßt, gilt das sicherlich auch als Einkommen. was aber ist, wenn sie die Versicherung auf jemand anderen überschreibt, hat da das Arbeitsamt noch seine Hand drauf? -
Das wäre kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung. Ansonsten wäre es ja jedes Mal Einkommen, wenn man von einem Giro- oder Tagesgeldkonto o. ä. ein paar Euros abhebt. Von daher bedarf es der Verrenkung "Überschreibung" gar nicht. Denn das ist nicht so einfach. Deine Tochter verwaltet nämlich nur das Geld ihrer Tochter und darf das nicht einfach verschenken. Sie darf keine Negativgeschäfte für ihre Tochter machen, Das könnte durchaus zu Problemen führen.
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Danke für die Antwort. Nun, sie will die Versicherung kündigen, um ihrer Tochter das Geld zu geben, für den Führerschein. Wenn sie aber die Zahlungen nicht mehr dafür leistet, weiß das Arbeitsamt, das keine Versicherung mehr besteht, und fragt nach, wo das Geld geblieben ist. und da meine Enkeltochter noch in der Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter ist, wird das wohl als Einkommen gewertet werden, denk ich mal. Deshalb die Idee mit dem überschreiben an eine andere Person, die nichts mit Hartz4 zu tun hat.
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Nochmal: es ist KEIN Einkommen!
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Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden. Wenn Versicherungsauflösungen kein Einkommen sind, dann kann sie ja bedenkenlos den Vertrag kündigen, danke.
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