Hallo ihr Lieben! Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann und schon mal ein ganz liebes Dankeschön! Ich möchte mit einem Freund von mir eine WG gründen. Die Wohnungszusage haben wir schon. Ich selbst erhalte noch bis September 2014 ALG1, ab Oktober dann ALG2. Mein Mitbewohner erhält ALG2. Die Wohnung hat 2 Zimmer, eine Kochecke und eine Dusche. Sie würde pro Person kosten: KM 250 Euro, NK 40 Euro. Wir waren heute bei der Arge und kamen völlig geschockt wieder heraus. Wir haben mehrmals betont, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Doch uns wurde folgendes mitgeteilt:
Die Obergrenze der Kaltmiete für eine Person sei 320 Euro, für 2 Personen 390 Euro. Auch auf weitere Nachfrage wurde uns gesagt, dass die Obergrenze für 2 Personen in Höhe von 390 Euro für BEIDE gelte. Nicht pro Person! Das kann doch nicht sein, oder? Wäre ein Untermietvertag eine Lösung? Ich bitte ganz lieb und dringend um Hilfe. Ich muss da, wo ich jetzt wohne, am 1.9. ausziehen, das war nur befristet und ich habe große Angst davor, obdachlos zu werden. Dankeschön und liebe Grüße, Roland
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Das mit der WG funktioniert bei H4 maximal bis zu einem Jahr problemlos. Selbst wenn nur einer von euch H4-Empfänger oder Aufstocker ist, gibt es Ärger wegen extremen Kürzungen.
Ich habe gewartet, bis die Kinder meiner Freundin alt genug waren und meine Freundin wieder arbeiten konnte. Wären wir davor als WG zusammengezogen, hätte ich sie möglicherweise wie eine Ehefrau mit eigenenen Kindern mitversorgen müssen (ok, zwingen kann man mich nicht), wäre aber wie ein Single versteuert worden, da ich laut Amt zu viel verdiene und uns je nach Laune des Sachbearbeiters eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden kann.Daher mein Tipp: Zieh als H4ler nie mit jemand anderem zusammen, egal ob männlich oder weiblich, es sei denn, die andere Person ist verheiratet.
Als ich mit einer verheirateten H4-Mitbewohnerin in einer WG wohnte, gab es keinen Ärger mit dem Amt.Und falls du dich fragst, warum das Amt lieber 2 getrennte Wohnungen bezahlt, anstatt das Zusammenleben mit H4lern zu fördern, dann stehst du mit der Frage nicht alleine da. Genaugenommen wird man wegen der Bedarfsgemeinschaftgeschichte zum Menschen zweiter Klasse. Welcher Verdienende hat schon Bock darauf, mit einer Person zusammen zu leben, die irgendwann kein Geld mehr hat, weil das Amt sich wegen BG-Unterstellung weigert zu zahlen?
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