gewerbe abmelden?

  • hallo
    ich bin etwas ratlos und brauche eure hilfe.
    ich stehe kurz vorm burn out und muss pause machen, sonst drehe ich durch.
    mein plan war es 2 monate zu pausieren und in der zeit hartz IV zu beziehen.
    nun war ich gestern beim amt, die dame war so hilfreich wie ein loch im strumpf, und bin noch ratloser als vorher.
    da das einkommen für 6 monate zugrunde gelegt wird, müsste ich nach den 2 monaten pause alles zurückzahlen, sobald ich mehr als 100€ gewinn machen würde. da es für mich unmöglich ist die summe zurückzuzahlen, selbst wenn mein laden gut läuft, weiß ich nun nicht was ich tun soll. auf die frage hin ob ich denn mein gewerbe abmelden und nach den zwei monaten wieder anmelden könnte war die dame sehr pikiert und hat mir erklärt das ich dann am system vorbei meinen urlaub machen würde.
    nun weiß ich nicht, was ich tun soll.
    ich will mein job weiter machen und brauche einfach nur ein pause.
    gewerbe abmelden und nach 6 monaten wieder anmelden?
    oder gewerbe behalten (an und abmeldung kosten schließlich auch geld) und für 6 monate pause machen?
    einfach für 2 monate krank schreiben lassen?
    oder wirklich abmelden und nach 2 monaten wieder anmelden? können sie mir dann trotzdem die 6 monate zugrunde legen?


    danke für eure hilfe :-)

  • ALG 2 ist doch tatsächlich keine Urlaubszahlung. Und wenn du bei deiner Versicherung nicht so vorgesorgt hast, dass du auch Krankengeld beziehen könntest, kannst du das nicht anderen in die Schuhe schieben. Dann hättest du von deinem bisherigen Gewinn genug zur Seite legen können. Vor einer Selbständigkeit sollte man nunmal wissen, dass es "selbst" und "STÄNDIG" heißt.


    Pause gibts im Übrigen auch im ALG 2 nicht für dich, egal, ob du dein Gewerbe abmeldest oder nicht. Ab dem 1. Tag ALG 2 Bezug wird man dich in eine Maßnahme stecken oder in Arbeit vermitteln.


    Meldest du ein funktionierendes Gewerbe ab (offensichtlich ernährt es dich ja, sonst würdest du schon ALG 2 bekommen), würdest du a) eine Sanktion bekommen, weil du dich dadurch hilfebedürftig gemacht hast und b) würde man dann später von dir das gezahlte ALG 2 zurückfordern (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten).


    Also egal wie: der Plan funktioniert so nicht.