Agentur für Arbeit verweigert Termin wg. Krankschreibung

  • Guten Tag an alle Leser,


    meine Frau ist seit 7 Wochen krankgeschrieben und seit genau heute arbeitslos. Ihre Krankschreibung basiert auf einer Rückenerkrankung in Verbindung mit Arthrose. Ihre wurden vorerst von entsprechenden Spezialisten (nach MRT) Schmerztherapien verordnet, um gegebenenfalls um eine Operation herum zu kommen. Sie arbeitete als Verkäuferin was sie wohl in Zukunft nicht mehr tun können wird, so auch die Meinung des Arztes, noch nicht bescheinigt, doch jederzeit möglich!


    Nun wollte meine Frau sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen, was für Möglichkeiten sie hat, ob eine Umschulung möglich wäre (sie hat herbei bereits Optionen im Auge - mit sehr guten Berufsaussichten – Informatikkauffrau oder Fachinformatikerin). Beim per Hotline vereinbarten Termin heute Morgen wurde sie vom Empfang nach Hause geschickt, denn so lange sie krankgeschrieben sei, sei nicht die Agentur für Arbeit sondern die Krankenkasse zuständig. Man würde daher auch keine Beratungstermine oder ähnliches vereinbaren. Wenn sie einen Termin möchte, so solle sie sich nicht mehr krankschreiben lassen.


    Für mich sieht das ganze recht obskur aus. Wenn sich meine Frau nun nicht mehr krankschreiben lässt, da sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit möchte, gilt sie dann nicht als „genesen“ und daher wieder in der Lage in ihrem Beruf zu arbeiten? Was ist das richtige Vorgehen in diesem Fall? Kann man hier nicht auf einen Termin bestehen?


    Die Zielsetzung ist schlicht sich beraten zu lassen und wenn möglich so gut wie gar nicht arbeitslos zu sein.
    Über Ratschläge und das Aufzeigen von Vor- und Nachteilen sowohl rechtlich als auch persönlich wären wir sehr dankbar.


    Grüße


    B.Taurus

  • Wenn deine Frau ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sind nicht das JC oder die Agentur für Arbeit zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Dorthin muss sich deine Frau wenden. Das kann sie auch schon während ihrer Krankschreibung tun.

  • Gibt es für die Umschulung durch die Rentenversicherung nicht die Bedingung, dass mind. 10 Jahre einbezahlt worden sein muss, man also 10 Jahre in Brot und Lohn gestanden haben muss? Oder werfe ich hier gerade etwas durcheinander?

  • einfach ein Schreiben aufsetzen,
    ....
    ich möchte aufgrund meiner gesundheitlichen Umstände Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    in Form einer beruflichen Rehabilitation beantragen.
    Ich werde wohl in meinem derzeitigen Beruf nicht mehr weiterarbeiten können.


    Datum Unterschrift
    .....
    und bei der Agentur für Arbeit Bereich berufliche Reha abgeben.


    egal wer zuständig ist, ansonsten sind die genannten 15 Jahre schon richtig.


    dms

  • Hallo ich bin in einer ähnlichen Lage. Allerdings habe ich trotzdem Beratungstermine bekommen! Es war lediglich nicht möglich, mich arbeitssuchend (und später arbeitslos) zu melden wegen der Krankschreibung - weil ich ja als arbeitsunfähige nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ist sogar logisch, aber nicht befriedigend.
    Ich habe auch erlebt, das Leute aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Arbeitsagenturen zu "meiner" Agentur kamen. Vielleicht habt ihr die Möglichkeit, euch bei einer anderen Agentur die Beratung abzuholen?
    An vielen Orten gibt es auch eine Arbeitslosenberatung von der AWO und ähnlichen Trägern, vielleicht ist das für Euch eine Lösung? Ich habe mit unserer Beratungsstelle jedenfalls gute Erfahrungen gemacht. Beratungsstellen findest Du im Telefonbuch oder Internet, sonst im Rathaus, bei der örtlichen Zeitung oder anderen sozialen Vereinen nachfragen. Alles Gute!