zustimmung zum umzug der aktuellen arge

  • Hallo


    ich habe eine Zustimmung zum umziehen von der aktuellen arge
    ich ziehe von ein ort in nächsten
    und meine aktuellen sachbearbeiterin sagte mir das mein mietvertrag ok ist und ich den auch unterschreiben darf und mir termin in der neuen arge holen soll für grundsicherung stellen


    nun ist das problem das die arge in der anderen stadt sagt das nicht richtig sei die sachbearbeiterin hatte dort voher nach fragen müssen (obwohl die miete in der zulassung ist) und würde keine Erstausstattung und kaution zahlen deswegen


    ist das richtig so ?



    mfg Sonja

  • im Rahmen der Niederlassungsfreiheit kannst du hinziehen wo du willst, ohne dass auch nur eines der beteiligten Jobcenter zustimmen muss. Erstausstattung eigentlich nicht, da du scheinbar über einen Haushalt verfügt hast. Kaution ist auch nur eine Kannbestimmung und wird als Darlehen gewährt. Also so gesehen ist alles korrekt bei dir. Mehr als Hartz4 und eine angemessene Miete braucht dir das neue Jobcenter nicht zahlen.

  • hallo


    ich hatte noch nie ne eigene Wohnung und besitze zum beispiel keine Küche Waschmaschine und somit müsste ich dies ja beantragen die kdu liegt 100% in der Angemessenheit und habe hier wo ich wohne auch eine ausreichenden gründ zum umziehen also mir wird umzug eta bezahlt das mit kaution darf die sozialamt ein Darlehn ablehnen?

  • wie dem auch sei, da ein Umzug in deinem Fall scheinbar nicht zwingend aus z.b. beruflichen Gründen von Nöten ist, kannst du wie gesagt im Rahmen der Niederlassungsfreiheit umziehen wohin du willst. Nur unterstützen die Sozialbehörden ein derartiges Zigeunerleben nicht. Du bist doch unter 25 Jahre alt, da sollten deine Eltern was dazu beitragen.