Hallo werte Forumnutzer,
ihr seid meine letzte Hoffnung auf eine vorab-Info. Ich melde ein Gewerbe an und möchte gerne in eine größere Wohnung umziehen, um einen Arbeitsraum einrichten zu können. Nun sind aber in meiner Gegend alle Wohnungen die finanziell stemmbar sind mit Wohnberechtigungsschein. Meine Frage lautet also: wäre ein Gewerbe/Arbeitsraumbedarf ein plausibler Grund um mir einen zusätzlichen Wohnraum anzuerkennen? Generell gilt ja pro Person ein Wohnraum, ich finde zwar Beispiele für Ausnahmen u. A. bei Künstlern (Atellier) und jungen kinderlosen Paaren, aber nichts zum Gewerbe. In meinen logischen Verständnis müsste es ein Grund sein, aber die Bürokratie ist doch manchmal unlogischer, als man es sich ausmalen kann... Kennt jemand vlt. ein Präzedenzfall?
Vielen lieben Dank im Voraus!