Bewerben auf Sinnlose Stellen

  • Hallo, ewt. kennt sich ja jemand aus.


    Ich habe einen 30 St. Arbeitsvertrag arbeite auch mal mehr Stunden, ist immer Unterschiedlich, und zu unregelmäßigen Zeiten.


    Nun schickt mir meine neue sehr motivierte Vermittlerin immer Stellenangebote, die sagen wir merkwürdig sind.


    Meißt arbeite ich von 5-8und von 18-21 uhr oder auch mal weniger.
    (Gebäudereinigung und als Springer eingesetzt)


    Beim letzten Gespräch habe ich die Dame kennengelernt, und sie sagte mir ich solle mir einen 2. Job suchen.
    Nun schickt sie zBsp. Stellenangebote wo ich
    10 Wochenstunden habe in einer anderen Gebäudereinigungsfirma, lustigerweise gleichzeitig mit meinem jetzigen Job.
    des weiteren ein Stellenangebot von einer Firma bei der ich schon war und die mich sicher nicht mehr einstellt.
    das dritte eine Zeitarbeitsfirma, die mich dann an meine eigene Firma ausleihen würde.


    Die ZA Firma hat mir den schrieb ausgefüllt und mich nicht eingestellt mit der Begründung das ich bereits bei der Firma arbeite.


    Meine Frag, ist es Rechtens das ich tatsächlich einen FESTEN Arbeitsvertrag kündigen müsste um wieder bei null anzufangen???


    ich habe nämlich die Starke Vermutung das die Dame mich sperren wird wenn ich nicht auf die Angebote eingehe.
    Selbst meine Chefs finden das merkwürdig.

  • Du hast alles in deinen Kräften stehende zu tun, um ALG 2 zu mindern oder ganz davon unabhängig zu werden. Das bedeutet natürlich, dass du dir besser bezahlte Arbeit oder eben noch zusätzliche Arbeit suchen musst. Logischerweise, oder was ist dir daran nicht logisch?

  • Guten Abend!


    Ich bin ja auch immer dafür, dass ALG2 Empfänger sich aus dem Bezug helfen sollten.


    Turtle, wie soll denn der TS mit den vorgeschlagenen Stellen seinen ALG 2 Anspruch mindern?


    Der TS arbeitet zur Zeit ca. 30 Wochenstunden in der Gebäudereinigung.


    Vorschlag 1 des JC: 10 Wochenstunden bei einem Gebäudereiniger, wobei diese 10 Wochenstunden in die Arbeitszeit des momentanen AG fallen. Schwierig, oder? 10 Stunden gegen 30 Stunden tauschen?


    Vorschlag 2: verbranntes Land. Da geht keiner mehr hin, da würde auch keiner mehr eingestellt werden.


    Vorschlag 3: Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma, welche des TS an den momentanen AG verleihen würde. Ob da am Ende mehr bei rum kommt? Eher nicht.


    Meiner Meinung nach muss man diese Jobangebote nicht wahrnehmen. Die sind einfach kontraproduktiv.


    Turtle, man kann ja herauslesen, dass Du für das JC arbeitest. Das JC ist auch immer darum bemüht, Schadensbegrenzung für die eigenen Finanzen zu betreiben. Ich weiß auch, dass ihr euch oftmals unverschämten Forderungen gegenüber seht. Aber sollte man in solchen Fällen nicht mal die Objektivität walten lassen?. Der TS arbeitet ja schon bis zu 30 Stunden die Woche zu einem sehr geringen Stundenlohn. Da ist es doch nur klar, dass aufgestockt werden muss.


    Das Übel bei der Sache ist doch die Leiharbeit. Bevor viele Menschen ganz in Hartz4 rutschen geben sie sich der Leiharbeit hin, lassen sich lohnmäßig verramschen. Leiharbeit ist das Übelste, was unsere Regierung jemals zugelassen hat. Moderner Sklavenhandel, und nur mit den Ziel, die Arbeitslosenstatistiken zu schönen.


    Lotti, ich habe wenig Ahnung von solchen Vorgehensweisen, ich war noch nie im Bezug. Solltest Du aber Sanktionen bekommen, für den Fall, dass Du auf die Angebote nicht eingehst, solltest Du Beschwerde einlegen.


    Turtle kennt sich da aus. Vielleicht kann Sie Dir da sachdienliche Hinweise geben, wie Du da vorgehen kannst.


    So, jetzt Futzball.


    LG chico

  • Zitat

    Vorschlag 1 des JC: 10 Wochenstunden bei einem Gebäudereiniger, wobei diese 10 Wochenstunden in die Arbeitszeit des momentanen AG fallen. Schwierig, oder? 10 Stunden gegen 30 Stunden tauschen? ect...


    Du kannst davon ausgehen, dass der Vermittlerin garantiert nicht bekannt war, wann die 10 Wochenstunden gearbeitet werden sollen, genauso, wie eine ZAF bei der Stellenannounce nicht angibt, bei welcher Firma sie die Person einsetzen will! Und dass zu einer Ex-Firma vermittelt wird, ist jetzt auch nicht so abwegig. Es soll auch Firmen geben, die Ex-Mitarbeiter wieder einstellen. Insoweit geht es also nur danach "passt, sieht zumutbar aus, geht raus". Wann man arbeitet, wo man arbeitet, das sind doch Dinge, die man erst rausfindet, wenn man sich bewirbt. Und wenn es dann keine Verbesserung ist, dann kann man auch mit wichtigem Grund ablehnen! Hellseherische Fähigkeiten von der Vermittlerin verlangen, dürfte jedoch wohl kaum gehen.


    Der TE wünsche ich, dass sie unter die Mindestlohnregelung fällt und dann ggf. raus aus dem ALG 2 Bezug kommt. Es ist nämlich menschenunwürdig, für einen Lohn zu arbeiten, der einen nicht in die Lage versetzt, allein davon leben zu können, obwohl man ordentlich malocht.


    Zur Leiharbeit habe ich im Übrigen eine andere Meinung. Sicherlich gibt es teilweise Lohnniveaus dort, die unter aller Sau sind. Andererseits kann es aber auch ein Einstieg sein. Mein "Pflegekind" (23, 2 abgebrochene Ausbildungen, ganz schlechter Lebenslauf...) hat gerade eine Stelle als Schweißer (die Pässe konnte er während einer der abgebrochenen Ausbildung machen) bekommen für 9,50 Euro/h. Ungelernt und im Bundesland mit den niedrigsten Löhnen (Thüringen). So schlecht ist das jetzt für die Gegend hier wirklich nicht. Und wenn er Glück hat, wird er nach 6 Monaten übernommen.


    Ich kann daher nur anraten, sich auf Vermittlungsvorschläge mit RFB immer zu bewerben. Stellt sich dann heraus, dass das sich zeitlich mit der ausgeübten Arbeit überschneidet, dass es aus anderem Grund nicht zumutbar ist, dass man sich finanziell sogar verschlechtert etc., dann kann man auch aus wichtigem Grund ablehnen und es gäbe keine Sanktion. Bzw. man hätte bei Widerspruch und Klage gute Karten.

  • D

    Zitat

    er TE wünsche ich, dass sie unter die Mindestlohnregelung fällt und dann ggf. raus aus dem ALG 2 Bezug kommt. Es ist nämlich menschenunwürdig, für einen Lohn zu arbeiten, der einen nicht in die Lage versetzt, allein davon leben zu können, obwohl man ordentlich malocht.


    wobei 8,50 € wohl nur einen Singlehaushalt (in Vollzeit) unabhängig von Transferleistungen machen. Alleinerziehende oder Alleinverdiener mit Familie wird weiterhin Anspruch auf H4 oder mindestens Wohngeld haben.

  • Du hast alles in deinen Kräften stehende zu tun, um ALG 2 zu mindern oder ganz davon unabhängig zu werden. Das bedeutet natürlich, dass du dir besser bezahlte Arbeit oder eben noch zusätzliche Arbeit suchen musst. Logischerweise, oder was ist dir daran nicht logisch?


    Daran ist nicht logisch das ich dann wenigerverdienen würde, denn auch die ZA- Firma kann mir nicht tägl 8 Stunden garantieren.
    Und wenn die mich dann nicht mehr brauchen werden die mich entlassen.
    Unsere Firma kennt diese ZA Firma, und weis wieviele dort schon waren und wieder gehen mußten.



    Genau das ist mein Problem, ich arbeite und das auch mit nur max 5 Stunden Schlaf am Stück,
    aber ich kann nicht noch zusätzlich arbeiten wenn sich die Zeit überschneidet, außerdem bin ich als Springer eingestellt,
    muß als ganz schnell auch mal woanders hin.


    Ich verstehe gel wirklich nicht was da Jobcenter da macht.


    Beschwerde werde ich auch einlegen, sollte mir das Geld (sind ja nichtmal 100 Euro) gesperrt werden.



    Den Mindestlohn bekomme ich, ab nächstem Jahr allerdings kann man auch vorraussehen das die Arbeitszeiten dann sicher gekürzt werden ob das bei uns so ist weis ich nicht kann ich nur vermuten.


    Und meine Beraterin im AA weis das die Stunden auf die andere Arbeitszeit fallen, es stand im Arbeitsangebot.
    Thüringen lebe ich auch, Stundenlohn laut Tarif 7.96 kann man mit 6 Stunden nicht auskommen, ich würde es mit Wohngeld versuchen aber 29 Euro sind ein Witz.


    D


    wobei 8,50 € wohl nur einen Singlehaushalt (in Vollzeit) unabhängig von Transferleistungen machen. Alleinerziehende oder Alleinverdiener mit Familie wird weiterhin Anspruch auf H4 oder mindestens Wohngeld haben.

  • Zitat

    Meine Frag, ist es Rechtens das ich tatsächlich einen FESTEN Arbeitsvertrag kündigen müsste um wieder bei null anzufangen???


    Das war deine Frage und die wurde allgemein gestellt und die habe ich beantwortet. Das hat gar nichts mit einer Zeitarbeitsfirma oder ähnlichem zu tun. Wenn man dir eine Arbeit anbietet, die besser bezahlt ist o. ä., dann musst du tatsächlich deinen festen Arbeitsvertrag kündigen.


    Liest du in § 10 Abs. 5 SGB II:



    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

  • Termin beim Amt hinter mir, nix passiert, WEIL meine Bearbeiterin war krank oder nicht da:confused:


    Den anderen kannte ich schon, der meinte gleich, ZA-macht wenig Sinn wenn Sie einen festen Arbeitsvertrag haben.
    Die anderen Stellen sind ja auch nicht der Rede wert, und ihre Begründungen sich dort nicht beworben zu haben sind in Ordnung.


    Neue EG-Vereinb. unterschrieben, er schickt mir in 6 Monaten das Teil zu und in einem Jahr muß ich wieder hin.


    Verstehen muß ich das nun nicht, einer so und einer so, aber OK ich kann normal weiterarbeiten,
    und wenn sich was sinnvolles in Vollzeit ergibt werde ich mich darauf auch bewerben,
    habe mir meine Stellen IMMER selber gesucht.


    Danke an alle für die Antworten