Hallo miteinander in diesem Forum,
als Neue kenne ich mich hier noch nicht so gut aus, habe jedoch gleich eine akute Angelegenheit auf dem Herzen.
Ich habe mich schon so lange durchs Internet gegoogelt und Hilfen gesucht, doch vielleicht ist es im Forum besser.
Ich beziehe seit kurzem Sozialhilfe, da ich für Erwerbsunfähig befunden wurde.
Kurz nach der Bewilligung erhielt ich den Schrieb vom Amt, dass meine Wohnung unangemessen sei (zu gross, zu teuer) und ich
6 Monate Zeit hätte, dies zu ändern. Das Amt zahlt noch knapp 6 Monate die momentanen unangemessenen Kosten weiter.
Frage: Welche Möglichkeiten hat man als Sozialhilfeempfänger, die Kosten auf angemessene Höhe zu senken? Nur Umzug?
Meine begonnene Wohnungssuche gestaltet sich schwierig, mühsam, da ich krank und nicht so flexibel bin, und frustrierend.
So viele Abstriche, so wenig wirklich vernünftige Wohnungen, in der man auf Dauer ja leben soll usw. Ich bin sehr niedergeschlagen.
Eine Bekannte fragte mich daher: Warum vermietest Du nicht einen Teil der Wohnung?
Frage: Wie geht sowas, gibt es dafür Vorlagen, wem darf man die Wohnung untervermieten?
Das brachte meine Eltern, die sich sehr um mich sorgen, auf eine weitere Frage:
Darf mein Vater meine jetzige Wohnung vielleicht selber m i e t e n und einen Teil davon an mich u n t e r v e r m i e t e n ,
wobei wir keine Haushaltsgemeinschaft etc. bilden würden und uns gegegnseitig nicht bereichern würden?
Miete an meinen Vater würde ich per Dauerauftrag monatlich überweisen, auf den Kontoauszügen ersichtlich...woran müssten wir noch denken?
Ich habe in einem ähnlichen Fall gelesen, dass es das gibt, aber jeder Fall ist ja ein Einzelfall.
Muss mein Vater, der Rentner ist (kein Sozialfall), die Miete dann versteuern, die er durch mich einnimmt?
Jede Antwort könnte mir in meiner jetzigen Notlage helfen, da ich ja möglichst schnell handeln muss.
Ich danke jedem für die Hilfe.