Selbst zum Untermieter werden??

  • Hallo miteinander in diesem Forum,


    als Neue kenne ich mich hier noch nicht so gut aus, habe jedoch gleich eine akute Angelegenheit auf dem Herzen.


    Ich habe mich schon so lange durchs Internet gegoogelt und Hilfen gesucht, doch vielleicht ist es im Forum besser.


    Ich beziehe seit kurzem Sozialhilfe, da ich für Erwerbsunfähig befunden wurde.
    Kurz nach der Bewilligung erhielt ich den Schrieb vom Amt, dass meine Wohnung unangemessen sei (zu gross, zu teuer) und ich
    6 Monate Zeit hätte, dies zu ändern. Das Amt zahlt noch knapp 6 Monate die momentanen unangemessenen Kosten weiter.


    Frage: Welche Möglichkeiten hat man als Sozialhilfeempfänger, die Kosten auf angemessene Höhe zu senken? Nur Umzug?


    Meine begonnene Wohnungssuche gestaltet sich schwierig, mühsam, da ich krank und nicht so flexibel bin, und frustrierend.
    So viele Abstriche, so wenig wirklich vernünftige Wohnungen, in der man auf Dauer ja leben soll usw. Ich bin sehr niedergeschlagen.


    Eine Bekannte fragte mich daher: Warum vermietest Du nicht einen Teil der Wohnung?
    Frage: Wie geht sowas, gibt es dafür Vorlagen, wem darf man die Wohnung untervermieten?


    Das brachte meine Eltern, die sich sehr um mich sorgen, auf eine weitere Frage:
    Darf mein Vater meine jetzige Wohnung vielleicht selber m i e t e n und einen Teil davon an mich u n t e r v e r m i e t e n ,
    wobei wir keine Haushaltsgemeinschaft etc. bilden würden und uns gegegnseitig nicht bereichern würden?


    Miete an meinen Vater würde ich per Dauerauftrag monatlich überweisen, auf den Kontoauszügen ersichtlich...woran müssten wir noch denken?
    Ich habe in einem ähnlichen Fall gelesen, dass es das gibt, aber jeder Fall ist ja ein Einzelfall.
    Muss mein Vater, der Rentner ist (kein Sozialfall), die Miete dann versteuern, die er durch mich einnimmt?


    Jede Antwort könnte mir in meiner jetzigen Notlage helfen, da ich ja möglichst schnell handeln muss.
    Ich danke jedem für die Hilfe.

  • Dann wird das gesammte Einkommen deines Vaters ( Miete + Rente ) steuerpflichtig, incl. Soli + Kirche. Ob er dann tatsächlich Steuern bezahlen muss, hängt von der gesammten Einkommenshöhe und dem Renteneintrittsdatum ab.
    Das Finanzamt wird auch über Datenabgleich vorab über die Mieteinnahmen informiert.
    Bin mir fast sicher, das es für Vati billiger wird, dir nach 6 Monaten so was zuzustecken.
    Wem man eine Wohnung untervermieten darf, entscheidet der Vermieter. Sie darf dann nicht überbelegt sein und muss als Sozialwohnung noch den Bedingungen des Wohnberechtigungsscheins entsprechen ( max. Personen für die m² ). Außerdem erhöhen sich dann natürlich die personenabhängigen Nebenkosten. Mehr Müll, mehr Wasserverbrauch, und andere Nasenprämien...

  • -Dann wird das gesammte Einkommen deines Vaters ( Miete + Rente ) steuerpflichtig, incl. Soli + Kirche. Ob er dann tatsächlich Steuern bezahlen muss, hängt von der gesammten Einkommenshöhe und dem Renteneintrittsdatum ab.


    Also mehr als 10 Jahre Rentner, ca. 1.800 EUR Rente.


    -Das Finanzamt wird auch über Datenabgleich vorab über die Mieteinnahmen informiert.
    Bin mir fast sicher, das es für Vati billiger wird, dir nach 6 Monaten so was zuzustecken.



    Das geht aber nicht, damit wäre mir doch nicht geholfen. Und selbst einen offziellen Darlehn, den wir ja gerne anstreben wollen, weil wir ehrliche Leute sind und nichts zustecken wollen, erlaubt das SA doch auch nicht...sprich: Vater überweist meinem Vermieter monatlich die Summe, die über meiner Angemessenheit liegt.


    - Und was ist mit den hohen Nebenkostenabrechnungen jährlich? Wenn ich die dann noch einreichen muss, dreht mir das SA schon wieder einen Strick daraus. Dabei könnte doch an sich alles gelöst werden.



    -Wem man eine Wohnung untervermieten darf, entscheidet der Vermieter. Sie darf dann nicht überbelegt sein und muss als Sozialwohnung noch den Bedingungen des Wohnberechtigungsscheins entsprechen ( max. Personen für die m² ). Außerdem erhöhen sich dann natürlich die personenabhängigen Nebenkosten. Mehr Müll, mehr Wasserverbrauch, und andere Nasenprämien


    Meine Wohnung ist keine Sozialwohnung und ich habe auch keinen WBS gebraucht. Eine ganz normale schöne Wohnung, in der ich mich seit 6 Jahren genau auf meine gesundheitlichen und weiteren Bedürfnisse eingerichtet habe. Deswegen möchte ich ja gerne bleiben und eine für alle gute Lösung finden.


    Darf das Sozialamt eigentlich einfach so jemanden als umzugsfähig befinden, der krank ist und sich nicht in der Lage sieht das alles zu bewältigen (weder gesundheitlich noch alleine finanziell), und sich dabei auf ein GA vom Jobcenter davor berufen, in dem irgendwas (was unsereins ja nicht zu lesen bekommt) über Umzugsfähigkeit drin steht?


    Mein Vermieter würde übrigens sicher nicht nein sagen zu der Änderung.