Von Tante aus Wohnung geworfen / Obdachlossigkeit

  • Hallo,
    ich habe bis gestern bei meiner Tante gewohnt (Bedarfsgemeinschaft, Sie ist die alleinige Mieterin der Wohnung) aber diese hat mich raus geworfen weil ich Ihr kein Geld leihen wollte ( Sie ist Spielsüchtig )!
    Nun bin ich bei einem Freund untergekommen (70km entfernt, bei dem ich aber nicht lange bleiben kann).
    Ich bin 23 Jahre alt und habe durch die Härtefallregelung die Genehmigung (aber nicht schriftlich momentan) mir eine angemessene eigene Wohnung zu suchen (Dies war bevor ich rausgeworfen wurde der Stand der Dinge).
    Ich würde mir gern hier eine Wohnung suchen, aber dies ist ein anderer Kommunaler Kreis also auch eine andere ARGE zuständig.


    Wie soll ich das nun nach diesem zwischenfall am besten angehen? Ich bin mit der Situation leider ein wenig überfordert. Die kam alles sehr überraschend.



    Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.


    Vielen Dank


    Gruß

  • Na, eine Wohnung suchen. Du gehörst doch gar nicht mehr zu dem Personenkreis U25, der eine gesonderte Genehmigung für einen Auszug braucht, denn die Regelung gilt doch nur für den Auszug bei den Eltern. Wenn du bisher bei der Tante wohntest, hast du doch schon längst nicht mehr bei den Eltern gewohnt.


    Du meldest dich bei dem Jobcenter, wo du nun wirklich wohnen bleiben willst, fragst, wie hoch die Miete sein darf, beantragst jetzt für den laufenden Lebensunterhalt (Regelsatz) schonmal ALG 2 und suchst dir eine Wohnung.


    Mit deiner Tante kannst du im Übrigen nie eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben. Eine BG besteht nur zwischen Eheleuten, Partnern in eheähnlicher Gemeinschaft und mit EIGENEN Kindern unter 25 Jahren.

  • Hallo,
    danke für deine Antwort.
    Ok dann war es anscheinend doch keine Bedarfsgemeintschaft.
    Aber ich kann nur dort Leistungen beantrage wo ich tatsächlich gemeldet bin und wohne oder nicht?
    Und momentan habe ich ja keinen festen Wohnsitz.


    Gruß

  • Du kannst dort Leistungen bekommen, wo du dich gewöhnlich aufhältst. Das ist unabhängig von einer Meldung. Da dich deine Tante aber sicherlich nicht wieder aufnimmt bzw. du da nicht mehr zurückwillst, solltest du dich entweder "ohne festen Wohnsitz" melden oder aber kurzfristig bei deinem Bekannten anmelden.