Hallo zusammen,
es geht um meinen Vater, sein ALG 1 Bezug endet demnächst und somit muss er sich um ALG 2 kümmern. Vorab kann schon gesagt werden, dass er wohl keinen Leistungsanspruch hat, da der Verdienst von meiner Mutter (netto) zu hoch ist.
Lediglich die KV und RV Beiträge werde getragen vom Jobcenter und Anrechnung Rente. Ist er dadurch gezwungen, sich auf Jobangebote, Schulungen oder Quoten-Kurse (die dazu dienen Statistiken gut aussehen zulassen) zu bewerben oder sich auf irgendwelche Kurse/Schulungen einzulassen?
Kommt evtl. hier der Inhalt der Eingliederungsvereinbarung zu tragen? Sprich, alles was dort enthalten ist, muss er, sofern er unterschreibt nachkommen? Muss diese Vereinbarung zwangsläufig unterschrieben werden bzw. direkt vor Ort oder darf man Bedenkzeit einräumen?
Freue mich auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, da die Fallmanagerin im ALG 1 Bereich schon ein graus war. Vielen Dank