Hallo, es mag sein, daß schon hierüber etwas geschrieben wurde, allerdings finde ich nichts, was auf meine derzeitige Situation zutrifft.
Am 12.06.14 habe ich meinen ALG2-Antrag abgegeben, die Anlage HG aber nicht. (Ich wohne mit meinen beiden erwerbstätigen Kindern 24 und 27 Jahre) zusammen. Die Einkommen meiner Kinder belaufen sich auf netto 1100,-- (die 24-jährige) und 1200,-- (der27-jährige). An den Kosten der Unterkunft plus Heizung beteiligen sie sich natürlich, ansonsten macht jeder "sein Ding". Nun sagte mir die Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung, meine 24-jährige würde zur meiner BG gehören, das stimmt aber nicht denke ich mal, denn sie kann sich selbst versorgen aufgrund ihres Einkommens. Da ich mich geweigert habe, Anlage HG abzugeben weil wir nicht zusammen wirtschaften, erhielten ich und die Kinder Post, indem meine Kinder aufgefordert wurden, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Da sie mit dem Jobcenter nichts zu tun haben wollen, werden sie ihre Nachweise nicht vorlegen. Ich hingegen wurde zur Aufforderung zur Mitwirkung meiner Kinder angeschrieben.
Nun meine Fragen:
Dürfen mit die Leistungen versagt werden wenn meine Kinder sich weigern? (was ich verstehen kann)
Gehört die 24-jährige zur BG?
Vielleicht kennt sich jemand aus. Danke im voraus.