Unterhaltspflicht bei Tochter unter 25, die selbst schon Mutter ist

  • Hallo, kann mit jemand Infos geben, was ich in folgender Situation tun kann? Meine Tochter ist
    20 Jahre alt, vor zwei Jahren in den Abi Prüfungen Mutter geworden, lebte mit Kindesvater zusammen und hat davor kurzfristig in eigener Wohnung Harzt 4 bekommen, da ich als Mutter (geschieden) nicht unterhaltspflichtig war, durch ihre Schwangerschaft. Mit Zusammenzug ihres Freundes bezog sie kein Hartz 4 mehr. Seit einen 3/4 Jahr wohnt sie wieder alleine, lebte von kleinen Rücklagen. Seit April ist sie Studentin und hat Bafög beantragt. Jetzt habe ich eine schriftliche Anhörung zugeschickt bekommen, da meine Tochter angegeben hat, ich würde ihr keinen Unterhalt zahlen.
    Was steht im Vordergrund? Ihr recht auf Sozialleitung oder ihr Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern? Ich unterstütze derzeit noch die ein Jahr ältere Schwester im Studium, die z.T. Bafög bekommt und habe noch einen 17 Jährigen Sohn (Schüler, ein Jahr vor dem Abi). Der Vater arbeitet nur 19 Stunden und lebt somit fast an der Grenze des Selbstbehalts. Ich arbeite VZ im öffentlichen Dienst und weiß nicht wie noch mehr zahlen soll ohne selbst in Bedrängnis zu geraten.


    Werde ich jetzt verklagt, was passiert? Wozu dient eine solche Anhörung, ich bin sehr in Sorge.


    Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

  • ...Meine Tochter ist 20 Jahre alt, ...Seit einen 3/4 Jahr wohnt sie wieder alleine, lebte von kleinen Rücklagen. Seit April ist sie Studentin und hat Bafög beantragt. Jetzt habe ich eine schriftliche Anhörung zugeschickt bekommen, da meine Tochter angegeben hat, ich würde ihr keinen Unterhalt zahlen.
    Was steht im Vordergrund? Ihr recht auf Sozialleitung oder ihr Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern? Ich unterstütze derzeit noch die ein Jahr ältere Schwester im Studium, die z.T. Bafög bekommt und habe noch einen 17 Jährigen Sohn (Schüler, ein Jahr vor dem Abi). Der Vater arbeitet nur 19 Stunden und lebt somit fast an der Grenze des Selbstbehalts. Ich arbeite VZ im öffentlichen Dienst und weiß nicht wie noch mehr zahlen soll ohne selbst in Bedrängnis zu geraten.


    Werde ich jetzt verklagt, was passiert? Wozu dient eine solche Anhörung, ich bin sehr in Sorge.


    Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.


    Hallo,


    erst mal ruhig durchatmen. ;-))


    Frage 1
    Gibt es denn schon einen BAföG-Bescheid?
    Wenn ja, wie hoch ist denn das anzurechnende Einkommen von Dir?
    Hast Du die Berechnung vorliegen (meist Rückseite des Bescheides)?
    Ist dort dein Sohn berücksichtigt?


    Frage 2
    Hat deine Tochter Dich zur Unterhaltszahlungen aufgefordert?


    Frage 3
    Was ist mit dem Kindergeld für die Tochter?


    Zitat

    Was steht im Vordergrund? Ihr recht auf Sozialleitung oder ihr Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern?


    Die Sozialleistung ist, wenn du dein Problem richtig geschildert hast, nachrangig, da bei Dir man schon die Prüfung nach Unterhaltsrecht vorbereitet. Dazu ist der Anspruchsberechtigte/ Unterhaltsbegehrende jedoch verpflichtet, zunächst alle Möglichkeiten zur Sicherstellung seines Lebenunterhaltes zu nutzen (z.B. BAföG zu beantragen).


    Für später evtl. noch folgende Frage vorab:
    Bist Du mit dem Vater der Tochter noch verheiratet?


    Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Anspruchsüberganges.
    Erst viel später käme u.U. eine Klage vor dem Familiengericht/ Zivilgericht.


    Aber da schauen wir erstmal.


    dms