Anzeige wegen Betrug durch ARGE

  • Hallo zusammen und ich hoffe sehr das ich hier richtig bin mit meiner Frage.


    Kurz zur Erklärung:


    Im Jahr 2012 erhielt mein Sohn auf sein Sparbuch knapp 50 € Zinsen. Diese hatte ich versäumt bei der ARGE anzugeben. Im Dezember letzen Jahres erhielt ich, nach vorheriger Stellungnahme zum Sachverhalt, eine Aufforderung zur Rückzahlung von 44,50 €, für zuviel erhaltenes AlgII im Monat Januar 2013. Das habe ich auch umgehend getan. Nun erhielt ich gestern von der Polizei ein Schreiben, wonach ich von der ARGE wegen Betruges angeklagt werde und mich zur Sache erstmal schriftlich äußern soll. Auch das habe ich getan.


    Nun habe ich aber bei Recherchen im Internet festgestellt, das es ja laut SGBII einen Freibetrag für minderjährige Kinder von 3100 € gibt.
    Das Sparbuch ist fest angelegt und läuft ausschließlich auf den Namen meines Sohnes. Ich bin alleinerziehend und erhalte für ihn Kindergeld und Unterhalt und er erhält ausser einem Mietzuschuß keine Leistungen zum Lebensunterhalt von der ARGE.


    Meine Frage lautet deshalb: Hätte ich die Zinsen überhaupt angeben müssen und zurückzahlen? Wenn ich bzw. er selbst gar keinen Zugriff zum Sparbuch hat? Der Freibetrag ist noch lange nicht erreicht...


    Vielen Dank für aussagekräftige Antworten,

  • Hä? Zinsen sind Einkommen und kein Vermögen. Und natürlich sind diese anzugeben. Dass bei lediglich 44 Euro Schaden allerdings ein Betrugsverfahren eingeleitet wird, ist außergewöhnlich. Normalerweise wird solch ein geringer Schaden nur als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit Bußgeld oder Verwarnung belegt, was das JC selbst machen darf. Sehr komisch.


    Übrigens wirst du nicht von der ARGE "angeklagt", du wurdest höchstens angezeigt. Ob du angeklagt wirst, entscheidet die Staatanwaltschaft, wenn die Polizei ihre Ermittlungen beendet hat.


    Bei den seit Jahren supergeringen Zinsen würde mich allerdings interessieren, welches Vermögen hinter 50 Euro Zinsen tatsächlich steht...

  • Ja ok, angezeigt. Geb ja zu das ich schußlich war. Und ich hab das ja im Anhörungsbogen von der Arge damals auch schon angegeben, das es menschliches Versagen und keine Betrugsabsicht war. Und das Geld haben sie ja auch umgehend zurückbekommen...


    Was das Sparbuch betrifft, es waren 2000 € die für fünf Jahre fest angelegt wurden und die Zinsen jährlich gestiegen sind. Zuletzt gabs halt 5 Prozent. Ich weiß, gibts heut nicht mehr...

  • Wenn das "zuletzt" war, dann stimmt aber deine Aussage "Wenn ich bzw. er selbst gar keinen Zugriff zum Sparbuch hat?" auch wieder nicht. Denn dann ist ja das Sparbuch bzw. die aktuelle Sparanlage mit den letzten, höchsten Zinsen aufgelöst worden.


    Du solltest dich nicht so in Widersprüche verstricken. Kommt gar nicht gut. Ggf. ist das der Grund, wieso es zur Anzeige kam und nicht nur ein OwiG-Verfahren.

  • Sind doch keine Widersprüche! Das Geld ist noch bis August diesen Jahres fest. Da kommt er nicht ran! Die Zinsen gabs 2012 mit, hab jetzt mal nachgeschaut, 2,5 % auf 2242 €. Nennt sich Zuwachssparen...


    Achso, maximal 3 % und nich 5% im letzten Jahr...

  • hallo g74
    es lohnt sich nicht ein sparbuch anzulegen.
    es wird kontrolliert auf teufel komm heraus.
    das zinsen vom sparbuch vom amt abkassiert werden hab ich auch nicht gewusst,denn das schonvermögen meiner tochter ,war auch nicht erreicht.hab das sparbuch gelöcht.der ärger mit den nachweis bringen von kontoauszügen und kontostand war zu gross.

  • VL - Sparen lohnt sich doch, da es den Bruttolohn erhöht.
    Für 40 € vom netto aufs Sparbuch ergibt zwischen 13,29 € und 39,88 € mehr brutto. Je nach Arbeitgeber. Bei Leihbuden gibt es aber - warum überrascht das hier niemand ? - nichts dazu. So meine Erfahrung.

  • OK. Es geht mir ja net darum, daß ich alles angeben muß. Hab ich ja kein Problem mit. Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar, warum man gleich ne Anzeige bekommt. Zumal ja der Betrag beglichen wurde. Man kann doch mal was vergessen. Is doch menschlich! Betrug setzt ja vorsätzliches Handeln voraus. Und davon kann hier ja kaum die Rede sein. Ich hege hier eher die Vermutung, das ich ein Quotenfüller bin... Na ich wart jetzt halt erstmal ab.


    Danke für eure Antworten.

  • Genaugenommen ist die Anzeige ein WITZ, WEIL:


    Das Einkommen ist noch garnicht vorhanden!!! Nur weil die Zinsen gutgeschrieben wurden, ist es noch kein Einkommen, DENN beim Zuwachssparen kann man erst über Vermögen uns Zinsen verfügen, WENN der Abschlußzeitraum abgelaufen ist. Der Termin der Meldung der Zinsen für 2012 kann also frühestens im August 2014 erfolgen, WENN die laufzeit beendet ist.
    Das Jobcenter hat kein Recht, Einkommen was absolut NICHT zur Verfügung steht, für die aktuelle lebenshaltung anzurechnen. Das käme in weitesten Sinne dann sogar einer fahrlässigen Körperverletzung gleich durch UNTERSCHREITUNG des absoluten Existenzminimums.
    Es ist zwar möglich, das Vermögen vorzeitig aufzulösen, das bedeutet aber, das die Zinsen um die es geht dann NICHT gezahlt würden!!
    meiner meinung nach durfte die Aufrechnung des Zinsen von 2012 bis heute noch garnicht erfolgen!! Das Jobcenter hat Einkommen untertellt, was nicht vorhanden war und eine NICHT-Pflichtmeldung als Straftat der Staatsanwaltschaft gemeldet!
    Hier sollte man das Jobcenter wegen unterstellen einer Straftat (gegen unbeknannt) anzeigen!!!


    ich würde bei der Saatsanwaltschaft gegen die Unterstellung vorgehen!!


    Gruß
    Ernie