Hallo zusammen und ich hoffe sehr das ich hier richtig bin mit meiner Frage.
Kurz zur Erklärung:
Im Jahr 2012 erhielt mein Sohn auf sein Sparbuch knapp 50 € Zinsen. Diese hatte ich versäumt bei der ARGE anzugeben. Im Dezember letzen Jahres erhielt ich, nach vorheriger Stellungnahme zum Sachverhalt, eine Aufforderung zur Rückzahlung von 44,50 €, für zuviel erhaltenes AlgII im Monat Januar 2013. Das habe ich auch umgehend getan. Nun erhielt ich gestern von der Polizei ein Schreiben, wonach ich von der ARGE wegen Betruges angeklagt werde und mich zur Sache erstmal schriftlich äußern soll. Auch das habe ich getan.
Nun habe ich aber bei Recherchen im Internet festgestellt, das es ja laut SGBII einen Freibetrag für minderjährige Kinder von 3100 € gibt.
Das Sparbuch ist fest angelegt und läuft ausschließlich auf den Namen meines Sohnes. Ich bin alleinerziehend und erhalte für ihn Kindergeld und Unterhalt und er erhält ausser einem Mietzuschuß keine Leistungen zum Lebensunterhalt von der ARGE.
Meine Frage lautet deshalb: Hätte ich die Zinsen überhaupt angeben müssen und zurückzahlen? Wenn ich bzw. er selbst gar keinen Zugriff zum Sparbuch hat? Der Freibetrag ist noch lange nicht erreicht...
Vielen Dank für aussagekräftige Antworten,