Anzeige wegen Leistungsbetruges

  • Hallo,


    ich habe heute einen Brief vom Hauptzollamt bekommen der mir die Füße wegriss.


    Sehr geehrte Frau ...


    Sie bezogen von der Agentur für Arbeit Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB 3 und haben ab dem 1.01.2014 eine Beschäftigung bei der Firma ... aufgenommen. Diese Beschäftigung haben Sie dem Leistungsträger nicht rechtzeitig und nicht richtig mitgeteilt. Deren Aufnahme wurde dem Leistungsträger erst durch die am 6.01.2014 verspätete Abgabe einer Veränderungsmitteilung bekannt.


    Deshalb haben Sie für den Zeitraum 1.01.2014-5.01.2014 Leistung nach dem SGB 3 in Höhe von 98,75 € zu Unrecht erhalten.


    Ihr Verhalten kann den Tatbestand einer strafbaren Handlung gemäß § 263 Abs. 1 StGB erfüllen, auch wenn Sie ggf. die zu Unrecht erhaltene Leistung der Agentur für Arbeit bereits erstattet haben (hab ich gemacht schon im Feb.) . Vor der weiteren Prüfung gebe ich Ihnen Gelegenheit
    sich zu dem Sachverhalt zu äußern.




    Nun habe ich Angst vor dem was auf mich zukommt, weil ich schon einmal vom Amt wegen Betruges vor Gericht musste da ich zu viel Unterhalt für mein Kind bekam. Ich muss eine Strafe von fast 900€ zurück zahlen weil eben Dummheit nicht vor Strafe schützt. Ich hatte daraus gelernt und immer schön fleißig alles dem Amt gemeldet. Den Arbeitsvertrag bekam ich am 31.12.2013, dann war Neujahr und ich war mit den Kindern bei meinen Eltern. Als ich am 3.01.2014 zurück war steckte ich noch schnell die Veränderungsmitteilung beim Amt ein, weil mein Job am 6.01.1014 richtig anfing. Im Arbeitsvertrag steht beginn 1.01.2014 na ja und richtige Aufnahme war der 6.01.2014.


    Jetzt wie gesagt habe ich Angst vor dem was auf mich zukommt. Muss ich jetzt ins Gefängnis? Die Richterin sagte damals das wenn ich wieder was vergesse zu melden mit eine Größeren Strafe zu rechnen habe. Mir ist Angst und bange.

  • Was passierte denn genau ? Hast du in der Veränderungsanzeige mitgeteilt, das du ab 01.01.2014 in einem Arbeitsverhältniss stehst? ( der tatsächliche erste Arbeitstag ist hier nicht relevant ! ) Hast du eine Kopie des Arbeitsvertrags mit beigelegt, incl. wöchendliche Arbeitszeit über 15 Std.? Hast du Alarm geschlagen, als etwa am 10. Januar für den 01.01. bis 05.01.2014 noch ALG 1 gezahlt wurde sowie etwas später auch noch die Rentenbeiträge für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2014 gemeldet wurden ? Hast du nicht gelesen, das dich der neue Arbeitgeber ab 01.01.2014 in der Sozialversicherung angemeldet hat, weil dein Arbeitsvertrag so beginnt ? Hast du nicht in der ersten Lohnabrechnung im Januar gelesen: Eintrittsdatum 01.01.2014, Lohn vom 01.01. bis 31.01., 30 SV Tage...
    Du hattest genug Chancen, aus dem Tiefschlaf zu erwachen und es bei der Arbeitsagentur mit reichlich Unterlagen zu klären. Ich hoffe es ist so oder ähnlich auch passiert und du kannst jetzt entsprechende Angaben mit Nachweise zum Sachverhalt machen. Laß mal von dir hören, wie sich die Dinge entwickeln.

  • @ Turtle1972
    Es kann sein, das hier so um den 10.01. herum das ALG 1 für 01.01. bis 05.01.2014 ausgezahlt wurde.
    Mein ALG 1 endete wegen Erschöpfung am 12.08.2012. Bereits am 16.08.2012 war das ALG 1 auf dem Konto. ( für 01.08. bis 12.08.2012 )
    Sonst kam es vorher -natürlich- immer am Monatsende.


  • Such dir einen Sozialanwalt der kan dir helfen wen du wen du der agentur für arbeit was zu kommen läst mach dir von allem eine kopie oder per Einschreiben mit Rückschein dan bist du auf der sicheren seite und keiner kann dir was anhaben

  • Such dir einen Sozialanwalt der kann dir helfen wen du was der agentur für arbeit zu kommen läst mach dir von allem eine kopie oder per Einschreiben mit Rückschein dan bist du auf der sicheren seite und keiner kann dir was anhaben