Hallo,
ich habe heute einen Brief vom Hauptzollamt bekommen der mir die Füße wegriss.
Sehr geehrte Frau ...
Sie bezogen von der Agentur für Arbeit Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB 3 und haben ab dem 1.01.2014 eine Beschäftigung bei der Firma ... aufgenommen. Diese Beschäftigung haben Sie dem Leistungsträger nicht rechtzeitig und nicht richtig mitgeteilt. Deren Aufnahme wurde dem Leistungsträger erst durch die am 6.01.2014 verspätete Abgabe einer Veränderungsmitteilung bekannt.
Deshalb haben Sie für den Zeitraum 1.01.2014-5.01.2014 Leistung nach dem SGB 3 in Höhe von 98,75 € zu Unrecht erhalten.
Ihr Verhalten kann den Tatbestand einer strafbaren Handlung gemäß § 263 Abs. 1 StGB erfüllen, auch wenn Sie ggf. die zu Unrecht erhaltene Leistung der Agentur für Arbeit bereits erstattet haben (hab ich gemacht schon im Feb.) . Vor der weiteren Prüfung gebe ich Ihnen Gelegenheit
sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Nun habe ich Angst vor dem was auf mich zukommt, weil ich schon einmal vom Amt wegen Betruges vor Gericht musste da ich zu viel Unterhalt für mein Kind bekam. Ich muss eine Strafe von fast 900€ zurück zahlen weil eben Dummheit nicht vor Strafe schützt. Ich hatte daraus gelernt und immer schön fleißig alles dem Amt gemeldet. Den Arbeitsvertrag bekam ich am 31.12.2013, dann war Neujahr und ich war mit den Kindern bei meinen Eltern. Als ich am 3.01.2014 zurück war steckte ich noch schnell die Veränderungsmitteilung beim Amt ein, weil mein Job am 6.01.1014 richtig anfing. Im Arbeitsvertrag steht beginn 1.01.2014 na ja und richtige Aufnahme war der 6.01.2014.
Jetzt wie gesagt habe ich Angst vor dem was auf mich zukommt. Muss ich jetzt ins Gefängnis? Die Richterin sagte damals das wenn ich wieder was vergesse zu melden mit eine Größeren Strafe zu rechnen habe. Mir ist Angst und bange.