Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum und mir nicht sicher,ob ich an der richtigen Stelle frage.Ich versuche es einfach mal.
Nur kurz ein Erklärung,damit Ihr mein Problem versteht.
Meine drei Mädels,19,27 und 28Jahre alt leben in Griechenland,wo auch ich 25 Jahre gelebt habe und seit Nov.2011 bin ich nun zurück in meiner Heimat.Arbeit,obwohl zahlreich beworben,habe ich bisher nicht bekommen.Liegt wohl an meinem Alter.Ich bin 58 Jahre alt.
Am 27 September wird meine Große in Griechenland kirchlich heiraten und gleichzeitig wird auch meine kleine Enkelin getauft.Ich möchte dort natürlich hin,meine Kinder zahlen mir das Ticket.Nur,wann kann ich diesen "Urlaub" beantragen? Bis dahin sind es noch mehr als drei Monate.
Meine Kinder würden gerne die Reise buchen aber ich weiß,das ich erst die Genehmigung des Jobcenters brauche.Aber,liegt mein Fall da nicht ein bisschen anders? Ich habe meine Kinder seit zwei Jahren nicht mehr im Arm gehabt und sie fehlen mir sehr.Ich frage mich die ganze Zeit wann soll ich die Reise beantragen? Müsste ich in meinem Fall nicht eine Zusage bekommen auf Grund der Familienzusammenführung?
Wann kann denn jemand,der HartIV bekommt überhaupt Urlaub beantragen und eventuell eine Reise buchen denn man muss sich ja auch bewerben.
Am 6 Juni habe ich wieder eine Besprechung mit meinem Sachbearbeiter.Ich weiß einfach nicht,ob ich die Reise schon beantragen soll oder nicht.Die Situation ist sehr verzwickt und ich bin sehr traurig darüber.
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Sowas geht immer erst kurz vorher. Und es ist keine Familienzusammenführung. Das wäre es nur, wenn du dort wohnen bleiben willst.
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hallo puschi.
wenn dein urlaub ,länger ist als 4wochen,sollte das dem amt gesagt werden.
sonst ist da nichts zu beachten.
du kannst in urlaub gehn wann immer du willst.
im bescheid steht. abwesenheit von mehr als einem monat,muss gemeldet werden.
und da kannst du dich daran halten. -
Hä?! Es geht um ALG 2! Da gibt es keinen Urlaubsanspruch, da kann einem nur Ortsabwesenheit genehmigt werden!
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Aha,ortsabwesenheit,ok. Was wollen auch die leute ,sie müssen immer schön fragen ob sie mal bitte den ort wechseln dürfen.
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Aha,ortsabwesenheit,ok. Was wollen auch die leute ,sie müssen immer schön fragen ob sie mal bitte den ort wechseln dürfen.
Wenn du einen Arbeitgeber hättest (sowas soll ja mal vorkommen^^), dann müsstest du auch vorher melden oder beantragen, wenn du in der
Weltgeschichte rumfliegen willst und deshalb nicht zur Arbeit kommst. -
klar purple.
arbeitgeber ,ist meine schwerstbehinderte tochter.
mit der kann ich in der weltgeschichte rumfliegen.
juch-hu,macht uns riesig freude.
das leben ist schön. -
Normalfall, in der Regel, üblich.......
btw gehts hier nicht um dich, sondern um die TE.
Und um zu erläutern, daß nicht jeder einfach so immer weg kann, kam mein Beispiel. -
klar.
ist ok. -
@ purple + orisis !
Warum meckert ihr soviel rum ?
Nach der Krise sollte man zufrieden sein, wenn man so wie ich auf DDR - Niveau lebt: Kleines Auto, Wohnung im neueren Plattenbau, das Geld zum Reisen reicht ungefähr für einen Aktionsradius eines Ex -DDR Bürgers, sonst wenig Luxus! MECKER ICH ETWA ?????? -
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hallo bla.
nein ,warum sollte ich mekern.
ich bin doch zufrieden.
und warum sollte ich rein garnichts sagen,???
luxus.
was ist das.??? -
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Oh, stimmt, du nicht.
die max. 21 Tage Ortsabwesenheit ist bekannt. Auch bei ALG 1.
Bei Arbeitern ist es so beim Urlaub:
Chef sagt wann:(
Frau sagt wohin
Bank sagt wie lange
Selber noch Gedanken machen...überflüssig!
Frohen Vatertag !!! -
aha,
schiebst du mir den schwarzen peter zu BLA,BLa.
wow,bin ich echt gewohnt.DU Feigling.
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Mit ALG 2 könnte ich nicht in den Urlaub nach Griechenland, wie geht sowas denn?
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na,lesen müsste man können.
ganz oben der 1. beitrag. -
@ apfelklein
Mit ALG 2 nach Griechenland: Wenn du das willst, musst du dir max. 21 Tage Ortsabwesenheit genehmigen lassen von einem freundlichen Sachbearbeiter deines Jobcenters. Hierzu gibt es eine neue EGV. Es ist aber eine Kann-Leistung. Gute Aussichten hast du, wenn in den 21 Tagen mit keiner Vermittlung gerechnet werden kann und in dieser Zeit keine Maßnahme für dich in Frage kommt. Wenn du wieder da bist, musst du dich kurzfristig persönlich wieder "zurückmelden".
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