Hartz4 und Witwenrente, warum kein Freibetrag?

  • Hallo,


    ich erhalte Hartz4 und 430 Euro Witwenrente. Diese wird ja als Einkommen gewertet und somit voll mit eingerechnet.
    Meine Frage ist nun, warum wird von der Witwenrente kein Freibetrag von 100 Euro abgezogen?
    Wie wird das berechnet?
    Ich bin für jede sachkundige Antwort dankbar!!!


    Jessabell

  • Der 100 €-Freibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen und ist eine Pauschale für Versicherungen und Werbungskosten. Auch von der Witwenrente können Freibeträge abgezogen werden, nämlich: 30 € Versicherungspauschale, Beiträge zur Kfz-Haftpflicht und Beiträge zur Riesterrente. Allerdings auch nur, wenn die Freibeträge nicht schon bei anderm Einkommen abgezogen wurden. Pro Person geht das nur einmal. Gesetzliche Grundlage: § 11b SGB II.