Abzug von Einkommen bevor es geflossen ist

  • Ich weiß, dass ich mir jetzt auch noch den Zorn von "Clichard" zuziehe. Aber mit welcher Berechtigung kann sich eure Putzfrau 2 freie Tage (warum sie dienstags und donnerstags frei haben will ist ihre Sache) leisten? Wenn ich nur stundenweise bezahlt werde, dann sollte mir doch daran gelegen sein, so viele Stunden wie möglich zu arbeiten. Ich arbeite Vollzeit. Klar hätte ich auch gerne Montags frei. Aber dann hätte ich weniger Geld. Ist ja logisch. Es wird immer auf das Amt geschimpft. Es sollte mal lieber geschaut werden, dass es wirklich solche Menschen gibt, die das Amt ausnutzen und nur so viel arbeiten wie unbedingt nötig. Ich kann verstehen, dass man nur Teilzeit arbeiten kann, wenn man krank ist oder kleine Kinder hat. Hiervon ist in diesem Thread nichts zu lesen. Klar ist auch, dass ich mir monatlich etwas Geld auf die Seite legen muss. Als Aufstocker sollte das ja nicht so schwierig sein. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass nicht mal die 63,00 Euro für den Stromabschlag da waren.

  • Hallo Birgit63
    Es gibt keinen Grund, weswegen dein Beitrag meinen "Zorn" hervorrufen sollte. Die ganze Geschichte ist denkbar unglücklich gelaufen. Ich konnte auch nicht damit rechnen, dass Turtle1972 einen derartigen Angriff gegen mich führt, sonst hätte ich mich besser kundig gemacht, was die Entlohnung unserer Putzfrau anbelangt.


    Vorgesehen waren ursprünglich MO, DI, DO und FR ca. 2 Stunden (diese Zeit benötigte vorher die Senior-Chefin), wodurch die Dame annähernd € 400 verdient hätte. Es gibt keinen Arbeitsvertrag nur eine Vereinbarung bzgl. der Stunden-Entlohnung. Da Frau X "per pedes" zu uns kommt und sie doch einen ziemlichen Weg dabei zurücklegen muss, hat sie angefragt, ob es genügen würde, nur jeden zweiten Tag zu reinigen. Mein Sohn hat dem zugestimmt. So kam diese Konstellation zustande.
    Mir ging es eigentlich nur um die Art der Anrechnung des Einkommens (€ 240 aus 400), wobei diese 400 nunmehr nie erreicht werden. Zudem steht in Kürze ein dreiwöchiger Betriebsurlaub an, wo nur ein Bruchteil des eigentlichen Einkommens zustande kommen wird. Werden auch dann € 240 angerechnet, hätte Frau X deutlich weniger als ein H4-Empfänger, welcher keiner Nebenbeschäftigung nachgeht.


    Natürlich ist das unglücklich gelaufen, dass sie sich vom ersten Lohn nichts für den Folgemonat aufgehoben hat, was zu besagtem, finanziellen Engpass führte. Die angemahnte Strom-Abschlagszahlung habe ich zwischenzeitlich beglichen! Die Art der Verrechnung mag sicherlich so sein, wie Turtle das schon geschildert hat... ein Kunstgriff ist diese Lösung sicherlich nicht und man darf gespannt sein, ob man Frau X für August ebenfalls € 240 abziehen wird, obwohl sie gerade mal ca. € 70-80 verdient haben wird. Das Jobcenter wurde jedenfalls rechtzeitig darauf hingewiesen und eine Rückstufung dieses Pauschal-Lohnes beantragt.

  • Bekommen die "normalen" Angestellten während des Betriebsurlaubs auch weniger oder bekommen die ihren Lohn während des Urlaubs weiter? Wenn ja: wieso bekommt die Putzfrau weniger? Hat sie bei euch tollen Arbeitgebern kein Anrecht auf Urlaub?!


    Mir kommt die Galle hoch, wenn ich das lese. Ausbeuten, wo es geht und der Staat soll blechen. Nur darum geht es doch.

  • Was verstehst du unter einem weiten Anfahrtsweg per Fahrrad. Ich fahre im Sommer täglich mit dem Rad zur Arbeit. Eine Strecke sind 10 km. Ich habe sogar Kolleginnen und Kollegen, die noch weiter weg wohnen und auch mit dem Fahrrad kommen, sogar im Winter. Ich finde es kann nicht sein, dass sich ein Hartz IV-Empfänger die Stunden aussuchen kann, die es arbeiten möchte, wenn die Möglichkeit besteht, mehr zu arbeiten. Hallo, geht es noch. Eure Putzfrau muss alles unternehmen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Dass sieht hier für mich aber anders aus. Nur weil die Putzstelle nicht vor der Haustür ist, arbeitet sie eben nur 3 anstatt 4 Tage die Woche. Hallo sie arbeitet 2 Std. Sie hat also alle Zeit der Welt um auf die Arbeit zu kommen und wieder nach Hause. Da geht mir echt die Hutschnur hoch.

  • Turtle1972
    Ich finde das sehr sozial von dir, dass du einem Mitarbeiter, welcher wöchentlich 3 x 2 Stunden arbeitet, bereits nach 10 Wochen einen dreiwöchigen, voll bezahlten Urlaub gewähren würdest und dies innerhalb der Probezeit. Bei dieser Form der Beschäftigung kommen ja nicht mal 20 Urlaubstage für ein ganzes Jahr zusammen.
    Birgit63
    Schön für dich, wenn du täglich 10 Km mit dem Fahrrad fahren kannst, du bist ja sicherlich auch keine 58 Jahre alt (nehme ich mal an). Welche Pflichten Frau X gegenüber dem Jobcenter hat, ist ausschließlich ihre Angelegenheit. Ich werde ihr diese Pflichten gewiss nicht vorbeten.


    Im Fazit muss ich sagen, dass ich hier nur beschimpft oder kritisiert und bezgl. einer verträglicheren Einkommensverrechnung keinerlei Lösungsvorschläge genannt wurden. Bei diesen ganzen ungehobelten Umgangsformen wundert es mich nicht, dass in diesem Forum kaum etwas los ist, wird es doch vor allem von dieser verbiesterten Turtle als Ventil zur eigenen Frustbewältigung missbraucht.

  • Turtle1972
    Ich finde das sehr sozial von dir, dass du einem Mitarbeiter, welcher wöchentlich 3 x 2 Stunden arbeitet, bereits nach 10 Wochen einen dreiwöchigen, voll bezahlten Urlaub gewähren würdest und dies innerhalb der Probezeit. Bei dieser Form der Beschäftigung kommen ja nicht mal 20 Urlaubstage für ein ganzes Jahr zusammen.
    ....


    Hallo,


    hat die gute Dame nicht nur insgesamt einen Jahresanspruch von 8 Tagen Urlaub?
    Und bei einer Beschäftigung von erst 10 Wochen kann Sie sogar nur 1 Tag Urlaub nehmen.


    dms


    Nachtrag: ups, habe nur mit einer 2 Tagewoche gerechnet gehabt


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Mindesturlaub sind 24 Tage bei einer 6 Tagewoche. Bei einer 3 Tagewoche wie hier als 12 Tage Jahresurlaub. Und wenn der Arbeitgeber -wieso auch immer- keine Arbeit anbietet, obwohl Arbeitsbereitschaft vorliegt, dann ist das sein Problem und nicht das des Arbeitnehmers. Soll heißen: wenn der Betriebsurlaub nicht mit dem bestehenden Urlaubsanspruch eines erst auf Probe arbeitenden Arbeitnehmer übereinstimmt, dann ist das das Problem des Arbeitgebers! Ich kann nur betonen: ich liebe solche Arbeitgeber.

  • Es wurde bei Einstellung vereinbart, dass für Frau X während der betriebsbedingten Betriebsferien vor Ablauf der Wartefrist kein Anspruch auf Beschäftigung und Lohnzahlung besteht. Andernfalls hätte eine Einstellung erst nach den Betriebsferien erfolgen können. Diese Vereinbarung ist laut Steuerberater rechts konform. Was Turtle hier erzählt ist in diesem Falle schon von der Vorstellung her widersinnig... eine Putzfrau, welche 3 Wochen lang putzt, wo es nichts zu putzen gibt. Ich liebe solche Besserwisser, welche von Betriebsabläufen keine Ahnung haben und in der freien Wirtschaft ob ihrer Arbeitsauffassung keine zwei Wochen bestehen würden.
    Nur als Hinweis: Mein Anliegen war ursprünglich ein ganz Anderes :(

  • Turtle1972

    Zitat

    Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsferien noch keinen Urlaubsanspruch erworben, etwa weil die Wartezeit noch nicht vorüber ist, müsste ihn der Arbeitgeber grundsätzlich weiter beschäftigen. Tut er das nicht, bleibt er wegen Annahmeverzugs trotz fehlender Arbeitsleistung zur Vergütungszahlung verpflichtet. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, aber keine Pflicht, dem Arbeitnehmer bereits den Urlaub zu gewähren, den er sich (gedanklich) bereits erarbeitet hat. Allerdings darf der Rest der Betriebsferien dem Arbeitnehmer, der nur einen Teilanspruch hätte, nicht als unbezahlter Urlaub gewährt werden, sondern es muss trotz Nichtbeschäftigung Arbeitslohn gezahlt werden. Hiervon darf allerdings durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung abgewichen werden, so dass die Lohnzahlung entfallen kann.


    Das Vorstehende ist nachzulesen im Merkblatt der IHK Kassel-Marburg vom Juni 2014.


    Es versteht sich ja wohl von selbst, dass man vor den Betriebsferien keine Neuanstellung vornähme, würde für diesen Zeitraum sogleich ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Wir sind uns sicherlich dahingehend einig, dass ein Anzustellender, welche beim Einstellungsgespräch solche Forderungen durchsetzen möchte, sogleich wieder nachhause gehen kann, egal bei welchem Arbeitgeber er sich hierzulande vorstellt..
    Siehst du Turtle, wir sind ein kleiner, mittelständischer Betrieb mit etwas über 70 Arbeitnehmern, aber wir haben in unseren Reihen 4 Mitarbeiter, welche bereits mehr als 40 Jahre bei uns beschäftigt sind und mehr als 20, welche schon das 25-jährige Betriebsjubiläum gefeiert haben. So schlecht kann es bei uns also nicht sein! :)
    Magst du auch eine schlechte Meinung von Arbeitgebern haben, was meinst du wohl, welche Meinung wir Arbeitgeber von der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur haben? Ich würde sagen: Döse du lieber weiter über deinen Sozialgesetzbüchern und überlasse das Wirtschaftswachstum besser jenen, die etwas davon verstehen. Das ich hier als Ausbeuter beschimpft werde... naja... ist halt nicht jeder mit Anstand gesegnet auf dieser Welt :)