Abzug von Einkommen bevor es geflossen ist

  • Liebe Forumsgemeinde,


    ich wende mich heute an Euch im Interesse unserer Reinigungskraft, welche Hartz IV bezieht (€ 693) und seit Monatsbeginn bei uns das Büro sauber hält. Sie bekommt dafür am 15. des Folgemonats ca. € 400, mal auch weniger, wenn Feiertage oder Brückentage anfallen.
    Dieses Nebeneinkommen hat sie auch unmittelbar dem Amt gemeldet und hat nun ein Schreiben bekommen, aus welchem hervorgeht, dass man ihr dieses Einkommen in Höhe von € 240 schon zum 1. Juni anrechnen will, um eine Überzahlung zu vermeiden.


    In der Folge davon hätte die gute Frau, nachdem sie Miete, Strom und Telefon bezahlt hat, gerade mal € 29 zum Leben für die ersten beiden Wochen des Monats. Ich kann das nicht nachvollziehen! Wer denkt sich solch einen Schwachsinn aus? Wisst ihr vielleicht, ob es eine Alternative der Verrechnung gibt, welche unsere Putzfrau nicht des Hungers sterben lässt? Vielen Dank schon mal!

  • Die Anrechnung ist erst mal völlig in Ordnung (Zuflussprinzip des § 11 (2) SGB II). Damit aber keine Lücke entsteht wenn keine Rücklagen vorhanden sind, hat der Gesetzgeber die Regelung des § 24 (4) SGB II geschaffen: "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen". Einfach formlos beantragen.

  • Vielen herzlichen Dank GG52,


    wenn Du jetzt noch etwas zu den Rückzahlungsmodalitäten dieses Darlehen sagen könntest, wann und ob alles auf einmal oder in Raten...?


    § 42a SGB II: Aufrechnung in Raten von monatlich 10 % der maßgeblichen Regelleistung (somit 39,10 €/mtl. bei Alleinstehenden und 35,30 € bei Bedarfsgeminschaft mit Partner)

  • Ich muss/möchte diesen Beitrag nochmals hervorholen, wenn auch vielleicht nur als Info für Leute in ähnlicher Situation:
    Auf den von GG52 angeregten Antrag auf ein Darlehen wurde vom Jobcenter überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen erfolgte im Leistungsbescheid der Eintrag eines Einkommens von € 400, wobei die Anrechnung erst im Folgemonat erfolgen sollte. Wäre es so gekommen, wäre es auch okay.
    Im Vorfeld forderte das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate an und zudem die Übermittlung der jeweiligen Lohnabrechnung. Besagte Mitarbeiterin hatte ihren ersten Lohn (€ 303) am 15.06. auf dem Konto. Den vorher schon übersandten Kontoauszügen folgte am 15.06. die Lohnabrechnung. Obwohl dem Jobcenter damit alle relevanten Daten zur korrekten Berechnung der Leistungen vorlagen, erfolgte zum 1.7. die Anrechnung von € 240 statt € 163, welches Frau X nicht ins Benehmen setzte, ihren Stromabschlag zu bezahlen.


    Auf eine entsprechende Anmahnung des Fehlbetrages reagierte das Jobcenter bis dato in keinster Weise. Nun steht am kommenden Dienstag bereits die 2. Lohnzahlung an, ohne dass die Vorangegangene korrekt verrechnet wurde. Dies ist der traurige Stand der Dinge zum heutigen Tage. Kann mir im Forum jemand etwas über die außerbehördlichen Vorgesetzten dieser wohl etwas eingenickten Sachbearbeiterin sagen?

  • ...Besagte Mitarbeiterin hatte ihren ersten Lohn (€ 303) am 15.06. auf dem Konto. Den vorher schon übersandten Kontoauszügen folgte am 15.06. die Lohnabrechnung. Obwohl dem Jobcenter damit alle relevanten Daten zur korrekten Berechnung der Leistungen vorlagen, erfolgte zum 1.7. die Anrechnung von € 240 statt € 163, welches Frau X nicht ins Benehmen setzte, ihren Stromabschlag zu bezahlen.
    ....


    Hallo,


    deine Bemerkung hinsichtlich Stromabschlag kann ich leider nicht nachvollziehen.


    Wir haben hier zwei Monate (Juni, Juli).
    Aufgrund des Schreibens wurde je Monat auf Basis der Mitteilung bezgl. eines 400 Euro-Jobs 240 Euro zur Vermeidung von Überzahlung angerechnet.
    Jetzt habt Ihr im Juni aber nicht 400 sondern nur 303 Euro gezahlt.
    Es fehlt also eine Überrechnung für den Monat Juni und nicht für Juli.


    Hinsichtlich Strom.
    Sie hat 303 Euro erhalten, davon wurden 240 Euro angerechnet, bleiben also noch 63 Euro über dem vorherigen
    ALG II-Bezug. Wie konnte Sie vorher den Stromabschlag leisten, wenn Sie es jetzt nicht mehr kann, wo Sie doch 63 Euro mehr zur Verfügung hatte?


    Denkbar wäre noch, dass dieser Betrag für Fahrkosten draufgegeangen ist und somit nicht zur Verfügung stand.
    Wegen der Überrechnung für den Monat Juni würde ich nochmals nachhaken.


    dms

  • Zitat

    Sie bekommt dafür am 15. des Folgemonats ca. € 400, mal auch weniger, wenn Feiertage oder Brückentage anfallen.


    Vielleicht sollte man nicht nur in Richtung "böses Jobcenter" schießen, sondern auch dem Arbeitgeber mal klarmachen, dass eine Teilzeitkraft (um nichts anderes handelt es sich auch einem nicht versicherungspflichtigen Beschäftigten) ein Anrecht auf bezahlte Freiertage oder Brückentage haben.


    Ansonsten: Das JC hat die Möglichkeit, vorläufig mit einem fiktiven (geschätzten) Einkommen zu rechnen. Liest du in § 2 ALG II-V. Die Überrechnung mit den tatsächlichen Lohnzahlungen erfolgt dann, wenn der Bewilligungsabschnitt abgelaufen ist. Da muss nicht jeder Monat einzeln nachberechnet werden.


    Zitat

    Obwohl dem Jobcenter damit alle relevanten Daten zur korrekten Berechnung der Leistungen vorlagen, erfolgte zum 1.7. die Anrechnung von € 240 statt € 163, welches Frau X nicht ins Benehmen setzte, ihren Stromabschlag zu bezahlen.


    Wieso soll das JC im JULI 163 Euro anrechnen, wenn die 163 Euro das im JUNI anrechenbare Einkommen ist, weil es im JUNI ZUGEFLOSSEN ist?!


    Du schreibst doch selbst:


    Zitat

    Stattdessen erfolgte im Leistungsbescheid der Eintrag eines Einkommens von € 400, wobei die Anrechnung erst im Folgemonat erfolgen sollte. Wäre es so gekommen, wäre es auch okay.


    So ist es doch auch gekommen. 400 Euro, respektive 240 Euro nach Freibetrag erfolgt als Anrechnung im Folgemonat, also im Juli. Kann es sein, dass du ein Problem mit dem Begriff "Folgemonat" hast?


    Hier ist mit "Folgemonat" gemeint, dass man den Lohn nicht im Monat anrechnet, in dem für den Lohn gearbeitet wurde, also für die 163 Euro z. B. der Mai, sondern dass er in dem Monat angerechnet wird, wo der Lohn auf dem Konto war, mithin der Juni. Das ist dann der Folgemonat.


    So, und nun beschwer dich bei deinem Chef, dass er die arme Putze übers Ohr haut, weil er ihr keine Feiertage bezahlt. Urlaub dann wahrscheinlich wohl auch nicht. So sind se, unsere Arbeitgeber. Fährt er Porsche?

  • Vielleicht hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
    Besagte € 303 Lohn wurden am 15.6. bezahlt.
    Das Jobcenter überwies zum 1.7. bei einem Bedarf von € 693 lediglich 453, behielt also 240 ein.
    Nach Zahlung der Miete verblieben noch € 143. Hätte Frau X ihren Stromabschlag (€ 62) bezahlt, wären ihr nur € 81 zum Leben für 2 Wochen verblieben.


    Natürlich könnte man sagen: "Hätte sie sich doch mal ein bisschen was vom Juni-Lohn für Juli aufgehoben." Dies erschien jedoch nicht notwendig, zumal das Jobcenter das reale Einkommen vom 15.6. mit den Leistungen zum 1.7. verrechnen wollte und es somit zu keinem Engpass gekommen wäre.

  • 81 Euro nur für Lebensmittel finde ich jetzt für 2 Wochen nicht grad wenig. Ich gebe für eine 3 köpfige Familie ca. 70 Euro/Woche aus und ich kaufe fast nur Markenartikel und es sind auch teure Frauenzeitschriften dabei usw., weil ich es mir leisten kann.


    Aber dein Sohn (der dürfte ja lt. deinen Aussagen in den bisherigen Beiträgen der Chef sein), darf ihr ja auch gern den vorenthaltenen Feiertagslohn nachzahlen...

  • turtle 1972
    In wie weit bei einer nicht täglich beschäftigten Reinigungskraft Brückentage zu bezahlen sind, entzieht sich meiner Kenntnis (ich bin nicht der Lohnbuchhalter), gehört auch nicht zum Thema. Es war mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters im Vorfeld besprochen, dass das Einkommen, welches besagter Person zum 15. Juni zufließt, mit den Leistungen für Juli verrechnet wird und in der Folge ebenso.
    So wie du die Sache darstellst, könnte also das Jobcenter bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes munter weiterhin € 240 anrechnen, obwohl deutlich weniger also € 400 zur Auszahlung kamen?

  • Turtle1972
    Bleib doch bitte mal sachlich! Wenn der Regelsatz, wenn ich richtig gelesen habe, € 391 beträgt und wir den Stromabschlag hiervon abziehen, verbleiben für 30 Tage noch € 329 zum Leben. Warum also sollte Frau X mit € 81 für 2 Wochen zufrieden sein, wenn der Gesetzgeber hierfür € 153 vorsieht?

  • Zitat

    Es war mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters im Vorfeld besprochen, dass das Einkommen, welches besagter Person zum 15. Juni zufließt, mit den Leistungen für Juli verrechnet wird und in der Folge ebenso.


    Du warst bei der "Besprechung" dabei, bei der eine SB eines Jobcenters zugesichert hat, entgegen sämtlicher gesetzlicher Regelungen Einkommen dann anzurechnen, wenn es NICHT zufließt? Und damit ihren Job zu riskieren, weil das ggf. zu einem Haftungsschaden für sie führt? Am Zuflussprinzip ist nichts zu rütteln, dass ist bekannt und das wird auch nicht einfach mal so von einer SB abgeändert. Insoweit wage ich eine solche "Zusage" zu bezweifeln.


    Zitat

    So wie du die Sache darstellst, könnte also das Jobcenter bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes munter weiterhin € 240 anrechnen, obwohl deutlich weniger also € 400 zur Auszahlung kamen?


    Ja. Aber du darfst mir gern erläutern, wie es bei einem Arbeitsvertag über 400 Euro zu deutlich weniger Lohn kommen kann.

  • Es gibt keinen Arbeitsvertrag über € 400, lediglich über eine Stundenvergütung. Da Frau X nicht, wie ursprünglich vorgesehen, täglich bei uns zum Saubermachen kommt, fallen entsprechend weniger Stunden an. Ich werde aber nun Frau X nicht auch noch fragen, weshalb sie nicht täglich kommt, sonst artet das hier noch aus.
    Okay, wenn dem also so ist, dass das Jobcenter erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes korrekt verrechnen muss (lebensferner geht es wohl nicht) ist dieses Thema für mich durch. Es gibt für jedes Problem stets mindestens 2 Lösungswege. Vielen Dank!

  • Zitat

    Da Frau X nicht, wie ursprünglich vorgesehen, täglich bei uns zum Saubermachen kommt, fallen entsprechend weniger Stunden an. Ich werde aber nun Frau X nicht auch noch fragen, weshalb sie nicht täglich kommt, sonst artet das hier noch aus.


    Wieso Frau X? Sollte das nicht eher eine Frage an den Arbeitgeber sein, wieso Fr. X nicht täglich reinigt, obwohl es so vorgesehen war? Und wenn das dein Sohn ist, bekommst du doch sicherlich eine vernünftige Antwort. Wobei du für "bin im Ruhestand" ziemlich aktiv zu sein scheinst.

  • Zitat

    Wenn der Regelsatz, wenn ich richtig gelesen habe, € 391 beträgt und wir den Stromabschlag hiervon abziehen, verbleiben für 30 Tage noch € 329 zum Leben. Warum also sollte Frau X mit € 81 für 2 Wochen zufrieden sein, wenn der Gesetzgeber hierfür € 153 vorsieht?


    Ach so: bevor du Unsachlichkeit vorwirst, solltest du mal nachschauen, was im Regelbedarf alles drin ist. Nach dem Bezahlen von Strom ist Ernährung m. E. n. das Wichtigste. Aber beileibe nicht alles, was im Regelsatz drin ist. Darauf muss sie dann tatsächlich notfalls die ersten 2 Wochen verzichten. Also kein Kino, keine Geschenke für Freunde etc.

  • Turtle1972
    Als Erstes möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich deine sprichwörtliche Unhöflichkeit nicht nachvollziehen kann. Ich hab dich doch nicht angegriffen! Verstehst du überhaupt selbst, was du hier so von dir gibst? Da ist eine Person, welche sich durch ein Nebeneinkommen etwas mehr leisten können möchte und du sprichst davon, sie solle im Vergleich zu anderen Hartz IV-Beziehern eher verzichten üben??? Geht's noch???
    Man ist mit der Reinigungskraft überein gekommen, dass es genügt, wenn sie nur dreimal, statt fünfmal wöchentlich zum Saubermachen kommt, aber damit solltest du dich nicht belasten.

  • Genau, und so kann man auch prima umgehen, dass man ihr Feiertage bezahlen muss... Sie bekommt mit dem Lohn aufgrund des Freibetrages mehr als andere ALG 2 Empfänger, dass sie im Juli die ersten 2 Wochen verzichten musste, liegt dann doch wohl eher daran, dass sie von den 303 Euro nichts für den Juli aufgehoben hat und dass sie nicht in der Lage war, das mit dem Zuflussprinzip korrekt zu verstehen. Jeder andere lebt ja von seinem Lohn, der am 15. des Monats gekommen ist auch bis zum 14. des nächsten Monats. Und nicht nur bis zum 30. oder 31.... Gern auch mal 28./29., wenns um einen Februar geht.


    Ach ja: unverschämt finde ich Arbeitgeber, die ihre Arbeitsverträge so gestalten, dass sie keine Feiertage bezahlen müssen. Was hältst du davon?

  • Turtle1972
    Was hältst du von einer Therapie? Deine Kinderstube hast du wohl vollends vergessen? Führst du einen Krieg gegen Leute, welche hier Fragen stellen? Es geht hier nicht um nicht vorhandene Arbeitsverträge und auch nicht darum, warum unsere Reinigungskraft dienstags und donnerstags lieber frei haben möchte. Dann ist das halt mal falsch verstanden worden mit diesem hirnrissigen Zuflussprinzip und dann war es halt der Fehler der Dame, nichts für Juli aufgehoben zu haben.


    Wo ist die Logik, das man seinen Freibetrag nicht ausgeben, sondern zum Teil für den Folgemonat aufheben muss? Wir werden Frau X künftig nur noch € 100 überweisen, zumindest das scheint unproblematisch zu sein, wenn ich richtig gelesen habe.

  • Klar, sittenwidrige Löhne sind total unproblematisch. Ist ja nur Wucher und damit ein Straftatbestand. Mach dich doch nicht lächerlich. Wo manche "Arbeitgeber" ihre Kinderstube vergessen haben, DAS frage ich mich. Insbesondere, wenn ich das hier lese.


    Und auch für einen Ex-Arbeitgeber sollte das hier:

    Zitat

    Jeder andere lebt ja von seinem Lohn, der am 15. des Monats gekommen ist auch bis zum 14. des nächsten Monats.


    verständlich gewesen sein.


    Vorschlag zur Güte: empfehlt doch die Dame an befreundete Arbeitgeberkollegen weiter, so dass sie dann irgendwann Vollzeit arbeitet. Dann braucht sie kein ALG 2 mehr und alles ist gut.