Gründung einer WG mit Hausbesitzer

  • Hallo,
    Wir ( Ehepaar mit erwachsener Tochter, deren Lebendsgefährte und zwei Kindern)hätten die möglichkeit mit einem langjährigem Freund und seinem erwachsenem Sohn in seinem Eigenheim Altbau z.Z.ein Bad eine Küche eine Wg zu gründen. Platz ist genug da und die Mietkosten sind auch nicht das Problem. Wir bekommen Hartz 4 und der Freund geht arbeiten. Was für Voraussetzungen muß unser Freund haben damit wir das ganze möglich machen können?

  • WG und H4 beisst sich ins Fleisch.
    Mein Tipp: Frag deinen Sachbearbeiter vom Jobcenter, was er davon hält. Von dieser Person ist letztendlich abhängig, ob ihr als BG eingestuft werdet.
    Zudem kannst du dir erklären lassen, was alles erforderlich ist, damit eine WG anerkannt werden kann und euch nicht Sozialbetrug vorgeworfen wird.


    Mein Tipp, sofern es dem Hausbesitzer möglich ist:
    Separate Wohnung als Mietwohnung umbauen und diese an euch vermieten.


    Bei geimeinsamer Nutzung von Räumen wird es immer schwierig, vor allem für den H4ler, wenn seine Bezüge gestrichen werden, weil eine BG unterstellt wird und der nette Bekannte keinen Bock drauf hat, den H4ler mitzuversorgen bzw. seine Einkünfte dem Sozialamt offen zu legen.
    Praktisch passiert folgendes: Der H4ler hat bei Sanktionen nicht mehr genügend Geld zum Leben und für Unterhalt und der Bekannte ist irgendwann stinksauer, weil er kein Geld mehr bekommt und er den H4ler nicht sang und klanglos auf die Straße setzen kann (ok, so Fälle gibt es auch, wo ein H4ler schnel mal zum Obdachlosen wird).


    Mein Beurteilung der Lage: Wenn euer Bekannter genügend Geld hat und er euch nicht verhungern lassen würde, dann könnt ihr zusammen ziehen.
    Kleine Vorwarnung: Mein letzter Mitbewohner hat mich ca. 7000 - 8000 Euro gekostet und die Gerichtsvollzieher und Inkassoschreiben im Briefkasten sind mir mächtig auf den Keks gegangen.

  • Mein Tipp: Frag deinen Sachbearbeiter vom Jobcenter, was er davon hält. Von dieser Person ist letztendlich abhängig, ob ihr als BG eingestuft werdet.
    Zudem kannst du dir erklären lassen, was alles erforderlich ist, damit eine WG anerkannt werden kann und euch nicht Sozialbetrug vorgeworfen wird.
    Wir sind ja zwei Paare und der Freund. Wir sind nicht Verwandt also ist er uns ja nicht untrehalts Pflichtig. Der Sachbearbeiter wird sich ändern wenn wir zusammen ziehen weil ein anderer Ort.


    Mein Tipp, sofern es dem Hausbesitzer möglich ist:
    Separate Wohnung als Mietwohnung umbauen und diese an euch vermieten.


    Das ist Momentan noch nicht möglich, das können wir nur mit und mit machen.

  • Selbstverständlich ist eine BG völlig unmöglich!!!


    Ein Paar kann nicht mit einer weiteren Person eine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Auch kann ein Single ein Paar nicht heiraten!
    Hier ist zwingend nur eine WG möglich, alle anderen Konstellationen sind völlig unmöglich!!


    WENN also die Miete angemessen ist UND nicht mehr kostet als bisher, ist ein Umzug erlaubt. Sogar das Jobcenter muß NICHT um Erlaubnis gefragt werden. Noch herrscht in Deutschland Wohnsitzfreiheit!! Erst WENN Kosten entstehen, hat das Jobcenter ein Mitspracherecht, allerdings NUR bei den Kosten. Wenn aber keine höhere Kosten entstehen, ist alles "in Butter"


    Gruß
    Ernie

  • Wir sind ja zwei Paare und der Freund. Wir sind nicht Verwandt also ist er uns ja nicht unterhaltspflichtig.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil..., jetzt blicke ich durch.
    Trotzdem lieber vorher beim Jobcenter informieren, es schadet ja nicht, wenn man mit denen redet und meist sind die Sachbearbeiter auch netter, wenn sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Und wenn das Amt begreift, dass Geld gespart werden kann, dann legen die einem auch keine schwere Steine in den Weg.


    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass bei euch eine WG machbar sein sollte und wenn euer Bekannter zum Selbstkostenpreis vermietet, hat er noch nicht einmal beim Finanzamt Nachteile, sofern er nicht vergisst, denen mitzuteilen, dass er Mieteinkünfte ohne Gewinnabsicht hat.
    Ihr müsstet auch noch klären, was das Amt für Rechnungsnachweise von euch benötigt. Wenn euer Freund vermietet, könnte es passieren, dass das Amt seine Abrechnungen nicht anerkennt. Wenn man beispielsweise beim Amt eine Rechnung von den Wasserwerken vorlegt, auf denen der Name des Vermieters steht, dann sagt der H4ler "Ich mache mit dem Vermieter halbehalbe" und die sagen dir "Lieber H4ler, die Rechnung geht uns nichts an, da steht der Name Ihres Vermieters drauf.". Alles nicht ganz so einfach, wie man es sich vorstellt.


    Ich (= ich wollte auch mal an H4ler untervermieten) war bei unserem Jobcenter und die haben mir erklärt, dass ich damit rechnen muss, auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn der untervermietete H4ler einen zu hohen Verbrauch hat, da es Höchstsätze für Nebenkosten gibt (regional sehr unterschiedlich!). Ebenso müsse ich damit rechnen, dass im Falle von Sanktionen Zahlungen verspätet eintreffen oder ganz ausbleiben.

  • Ich hatte mich direkt an das Finanzamt gewandt (Tipp: Steuer-ID bereit halten, sonst geben die keine Auskünfte).
    Das Jobcenter wollte mir keine Auskünfte erteilen (-> die hätten keine Zeit für mich), aber mir ist es dann gelungen, zusammen mit einem H4-Empfänger einen Termin zu bekommen.


    Hier hatte ich meine Impressionen verewigt:
    http://www.sozialleistungen.in…chen-18149.html#post83907


    Offen war eigentlich nur die Frage, wie Nebenkostenabrechnungen auszusehen haben. Ich habe nur noch in Erinnerung, dass ich als Privatperson zwar Rechnungen schreiben darf, aber nur ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Zudem Bedarf es bei Nebenkostenabrechnungen bestimmter Vorschriften, weil nicht alles zu den Nebenkosten zählt, was an Kosten anfällt. Da sollte sich euer Freund mal schwer einlesen, damit er nicht aus allen Wolken fällt.
    Andererseits: Wenn sich ein Mieter nicht beschwert, dann muss die Abrechnung auch nicht 100% perfekt aufgeschlüsselt sein.

  • Hallo an alle,


    ich befinde mich zurzeit im Referendariat und muss ungewollt ab November Hartz V beantragen. Ich wollte gerne mit meinem Freund zusammenziehen, jedoch ist er ein ausländischer Studierende, d.h. er hat ein Sperrkonto und bekommt monatlich nur 670 euro. Unsere Wohnung ist 63 qm in Dortmund und würde uns mit allen Nebenkosten zusammen 600- 650 Euro kosten. Da mein Freund nicht erwerbstätig ist und monatlich nur den Grundbetrag von 670 Euro zur Verfügung hat plus Student ist, wird er trotzdem als möglicher Kostenträger für meinen Unterhalt verpflichtet? Wenn das nämlich so ist, suche ich mir lieber eine neue Wohnung.
    Vielen Dank für eure Antworten!