Hallo allerseites,
vielleicht hat jemand zu folgender Fragestellung eine passende Antwort:
Meine Mutter ist leider seit kurzem arbeitslos und hat daher Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Da das Arbeitslosengeld unter dem Hartz IV Satz wäre, hat sie entsprechend Aufstockung beantragt
und ist somit in Hartz IV gelandet. Die Aufstockung ist marginal ca. 50 Euro. Leider hat sie nicht die Folgen bedacht und befindet sich bereits in
einer entsprechenden Maßnahme. Sie möchte nun auf Hartz 4 verzichten und ins reguläre Arbeitslosengeld
zurückkehren. Laut Aussage der ALG2 Behörde ist dies fast unmöglich und würde zum Verlust der Krankenversicherung führen!??
Ich persönlich halte das für ziemlichen Bulls.... Laut Sozialgesetzbuch kann sie wohl jederzeit auf Leistungen verzichten und diese
Verzichtserklärung sogar widerrufen. Meine Frage lautet, ob eine Rückkehr in reg. Arbeitslosengeld möglich ist oder ob sie mit Beantragung
auf ALG II auf Arbeitslosengeld unbewusst verzichtet hat?! Und: Welche Folgen hat ein Verzicht auf ALG II? Krankenversicherung?
Besten Dank für eure Mühe!
Stephan