Entschuldigt, der Beitrag ist in dem falschen Forumteil gelandet
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Solange du in der Ausbildung bist, ist deine Anfrage in der Rubrik "HartzIV" verkehrt. Du kannst nach dem Auszug höheres Bafög beantragen oder deine Mutter zahlt Unterhalt.
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Ich verstehe nicht so ganz wieso ich in der Rubrik verkehrt bin. Jemand sagte mir dass evtl. BAB für mich in Frage kommen würde. Dies ist doch genau wie auch BafÖg eine Leistung.
Ich dachte meine Mutter sei ab 25 nicht mehr dazu verpflichtet für mich zu Sorgen?
Du sagtest außerdem dass ich NACH dem Auszug höheres BaFöG beantragen kann. Was mache ich in der Zwischenzeit? Auf der Straße leben?Diese sehr knappe Aussage hat mir nicht sehr viel Mut gegeben, da ich eigtl. nach Tipps gefragt habe, schade.
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Entschuldige jetzt verstehe ich was du mit falsch meintest. Ich bin ins falsche Forum gerutscht.
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Es gibt entweder BAB oder Bafög. BAB ist für betriebliche Ausbildungen, BAfög für schulische, um es mal groß zu sagen. Was du in der Zwischenzeit machst, wenn die Bafögstelle über deinen höheren Anspruch befindet und es ggf. dauert: keine Ahnung. Deine Mutter anpumpen oder deinen Freund oder jobben... Und nein: die Unterhaltspflicht für Verwandte 1. Grades besteht ein Leben lang. Und bei Kindern insbesondere bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.
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