Hallo liebe Forumgemeinde,
ich bräuchte mal dringend Euren Rat. Folgender Fall:
Arbeitnehmer ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das am 30. April endet. Der Arbeitnehmer erkundigt sich schon vorher, ob sein Arbeitsvertrag verlängert wird und erfährt Anfang April, das dies nicht der Fall sein wird.
Der Arbeitnehmer meldet sich natürlich schon 3 Monate vorher vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt und teilt dem Arbeitsamt schließlich die Entscheidung seines Arbeitgebers mit. Arbeitnehmer geht bereits auf Stellensuche und eventuell gute Aussichten auf einen neuen Job.
Eine Woche vor Fristablauf (30. April) macht der Arbeitgeber nun eine Rolle rückwärts und möchte den Vertrag doch ein weiteres Jahr verlängern.
Der Arbeitnehmer hat jedoch, weil er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstrebt und wegen dem ohnehin schlechten Arbeitsklima kein großes Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung.
Das Arbeitsamt geht vom derzeitigen Stand davon aus, dass der Arbeitnehmer ab 30. April arbeitslos ist. Sollte der Arbeitgeber jedoch in seine Verdienstbescheinigung das Angebot einer Vertragsverlängerung erwähnen, könnte es möglicherweise Probleme geben.
Meine Frage wäre: Muss der Arbeitnehmer, wenn er die Vertragsverlängerung nicht annehmen möchte mit einer Sperre seitens des Arbeitsamtes rechnen?
Für die Beantwortung der Frage herzlichen Dank im Voraus
LG, Acati