Hallo miteinander.
Folgender Fall:
Studentin S hat die vergangenen zwei Jahre Englisch studiert, allerdings offenbar als Bummelstudium. Sie hat Bafög kassiert und Unterhalt, aber jedes Semester nur ein einziges Modul belegt. Dieses jeweils zwar gut abgeschlossen, aber dennoch nicht zielgerichtet studiert.
Sie möchte nun ihr Studium abbrechen und eine anerkannte betriebliche Ausbildung in einem anderen Fachbereich (Tierarzthelferin) beginnen. Mutter M der Studentin sieht es nicht ein, jetzt noch weiterhin Unterhalt zu zahlen, möchte aber natürlich dennoch die Ausbildung von S gesichert wissen.
Hat S auch nach einem solchen Bummelstudium noch Unterhaltsanspruch?
Hat S nach einem Bummelstudium Anspruch auf BAB?
Das heißt: Kann M ihr den Unterhalt rechtswirkend verwehren und erhält S dann dennoch noch BAB, oder sagt das BAB dann auch "Nach einem Bummelstudium finanzieren wir keine Ausbildung"?
Vielen Dank!
Blumengarten