Hallo ihr lieben... Also...
Ich habe Mitte Oktober eine Arbeit aufgenommen (bis ende Dezember). Anfang November habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen (Erstellungsdatum 31.10.13). Habe diese beim jc abgegeben und da eine Ablehnung bekommen da ich ja in Arbeit stehe.... Ich habe mir dabei dann nichts gedacht die auch selber bezahlt (Ratenzahlung läuft noch) doch nun ist rausgekommen das ich für November noch ne nachzahlung für Unterkunft und Heizung bekomme weil mein erstes gehalten zu wenig war. Dann habe ich noch einen Brief bekommen das sie noch mal mein Nka haben möchten ob ich da auch anteilig was bekomme...
So jetzt war ich da und meinte sie haben die doch... Die Dame in ihre Akte geschaut und meinte ja... Da haben sie ja auch ne Ablehnung bekommen WEIL.....
Ich habe die Nka zwar ende Okt. Bekommen aber die Zahlung war am 13.12. "Fällig" und am 10.12. Hatte ich schon mein 1. Volles Gehalt bekommen daher die Ablehnung... Hatte die Kollegin wohl übersehen...
So viel erzählt jetzt die Frage In der Nka steht ja immer spätestens BIS ZUM 13.12. (in meinem fall) Jetzt habe ich gehört das nicht dieses Datum relevant ist sonder das wann die Nka erstellt wurde sprich der 31.10.13 und sie mir daher eig noch was anteilig zahlen müssten da ich ja für Okt. Noch volle Leistung und für November aufstockent was bekomme.... Was stimmt denn nun?
Hoffe habe alles verständlich geschrieben
Danke für jede antwort
Lg yvii90
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hier zählt das Zuflussprinzip, also in dem Fall der Abfluss des Geldes. Und der war nun mal im Dezember.
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hier zählt das Zuflussprinzip, also in dem Fall der Abfluss des Geldes. Und der war nun mal im Dezember.
Und was heißt das jetzt genau?
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na dass du vom Jobcenter nichts bekommst.
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Hmmm.... Iwie sagt jeder was anderes.... Woher nimmst du denn dein Wissen? Also kann man iwo das nachlesen... Nicht das uch dir nicht glaube sondern eher weiß ich nicht was ich glauben soll... Einer sagt ja der andere sagt nein... Alles sehr verwirrend... -.-
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höre doch einfach auf die Leute vom Jobcenter, die wissen schon, was sie machen. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung warst du nicht mehr bedürftig, darum musst du es selbst bezahlen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19acb0b09010.php
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