Antrag abgelehnt - ist das rechtens?

  • Hallo,


    geht um nen Bekannten von mir. Folgende Situation:


    Er wohnt mit seiner Freundin (beide unter 25) in einer 1-Zimmerwohnung. Beide hatten einen 450€ Job bei DHL der aber leider nach ein paar Monaten gekündigt wurde. Jetzt waren beide beim Jobcenter und wollen ALG2 beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das sie unter 25 sind und die Eltern somit noch Unterhaltspflichtig sind (nett ausgedrückt).


    Seine Mutter wohnt aber selber in einer kleiner Wohnung, da ist definitiv kein Platz mehr. Zudem verdient sie auch nicht viel.
    Seine Freundin ist von zuhause raus und will auch nicht mehr zurück. In der Vergangenheit gab es bei Ihnen zuhause Fälle von häuslicher Gewalt.
    Beides wurde mit entsprechenden Schreiben zusammen mit dem Antrag eingereicht und erläutert.


    Meiner Meinung nach wären beide leistungsberechtigt, da sie ja vorher schon eigenständig in der Wohnung gelebt haben. Das KdU nicht bewilligt werden lassen wir mal außen vor da sie ohne Bewilligung ausgezogen sind. Aber darum geht es ja auch nicht. Es geht nur um den Regelsatz der ihnen ja zustehen müsste. Leider haben sie nicht genug Geld um sich einen Rechtsbestand zu leisten der sich das ganze mal anschaut. Vielleicht habt ihr ja hier den einen oder anderen Gesetzestext oder einfach nur Tipps. In jedem Fall wird gegen den Ablehnungsbescheid widerspruch eingelegt.


    Die forschen Antworten der Sachbearbeiterin und deren sichtliche Abneigung sind nochmals eine ganz andere Geschichte, die auf jedenfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich ziehen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das sie unter 25 sind und die Eltern somit noch Unterhaltspflichtig sind (nett ausgedrückt).


    Da macht es sich das JC etwas sehr leicht. Die grundsätzliche Unterhaltspflicht besteht zwar, aber dazu müssen die Eltern auch unterhaltsfähig sein. Und dies ist vom JC zu prüfen.

  • Ich dachte immer das mit dem Auszug sei nur dann relevant wenn der Bedarf von Sozialleistungen nur durch den Umzug zu stande kam, nicht wenn man schon vorher eigenständig gewohnt hat.


    Das sind zwei verschiedene Dinge. Die Regelung mit dem Auszug aus dem Elternhaus durch den ein eigener Anspruch entsteht trifft hier nicht zu, da der Auszug vorher und nicht mit dem Ziel Alg II zu erhalten erfolgte. Unabhängig davon sind die Eltern aber trotzdem bis zum Ende einer Ausbildung unterhaltspflichtig.

  • Hallo,


    eine Unterhaltspflicht der Eltern kann ich aus dem Geschriebenen nicht erkennen. Diese bestünde nur dann, wenn die beiden in Einer Ausbildung wären. Es wurde aber nur von einem gekündigten 450€ Job berichtet.


    Es kann hier auch nicht auf die Wiederaufnahme im elternlichren Haushalt verwiesen werden. Die beiden sind volljährig und kein Elternteil ist verpflichtet das volljährige Kind bei sich wohnen zu lassen.


    Liegt die Ablehnung des Jobcenters schriftlich vor?


    LG chico

  • So genau weis ich das jetzt nicht, muss ich die zwei mal fragen. Ich glaube Sie haben einen Brief bekommen für einen Gesprächstermin und dort wurde ihnen der Antrag dann mündlich abgelehnt.


    Unbedingt auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und dann ggf. Widerspruch einlegen.